Sollte Ihrer Meinung nach das deutsche Wahlrecht reformiert werden, um den Bundestag zu verkleinern bzw. sein Wachstum einzuschränken? Wenn ja, wie?
Sehr geehrter Herr Müller,
Die Anzahl der Sitze im Deutschen Bundestag steigt seit 2002 stetig (vgl. Wilko Zicht: „Ergebnisse der Bundestagswahlen“, URL: https://www.wahlrecht.de/ergebnisse/bundestag.htm, Abruf: 30.12.2022). Sehen Sie das als Problem?
Es gibt verschiedene Ideen, das Wahlrecht anzupassen. Dazu gehören das „Ampelmodell“ und das „echte Zwei-Stimmen-Wahlrecht“. Diese schwächen je entweder die Bedeutung der Erst- oder der Zweitstimme, um eine kleinere Zahl von Sitzen zu erzielen (vgl. „Zwei konträre Modelle zur Verkleinerung des Bundestages“, 23.6.2022, URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-pa-wahlrecht-bt-verkleinern-895884, Abruf: 30.12.2022). Wäre eine solche Änderung Ihrer Meinung nach gerechtfertigt? Wenn ja, ist es wichtiger, dass jeder gewählte Direktkandidat auch ein Bundestagsmandat erhält, oder, dass die Sitzverteilung möglichst exakt die Zweitstimmenverteilung widerspiegelt?
Mit freundlichen Grüßen
Henri R.
Sehr geehrter Herr R.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe mich seit vielen Jahren für eine Reform unseres Wahlrechts ausgesprochen. Oberste Priorität hatte für mich dabei immer die wirksame und verlässliche Begrenzung der Höchstzahl an Abgeordnetenmandaten. Dabei muss das Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sein. Weiterhin muss der Wille der Wählerinnen und Wähler auch direkt und unverzerrt in Form von Mandaten abgebildet werden. Jede abgegebene Stimme muss gleich wert sein!
Es gibt unterschiedliche Ansätze diese genannten Ziele zu erreichen. Beispielsweise durch die Abschaffung der Überhang und Ausgleichsmandate und einen anderen Zuteilungsmechanismus bei den Erststimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller