Frage an Detlef Müller von Thomas K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Detlef Müller
Was halten Sie von der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen?
o Was werden Sie bzw. Ihre Partei für die Umsetzung tun?
o In Artikel 3 Punkt C heißt es „volle und wirksame Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ dies ist für viele auf Grund der fehlenden Mobilität nicht möglich, und wird nur gefördert wenn man einer Arbeit nachgeht bzw. den Nachweis über eine Arbeitsstelle hat. Was ist mit Familien mit behinderten Kindern, Rentnern oder Menschen welche auf Grund Ihrer Krankheit nicht arbeiten gehen können?
o In Artikel 20 heißt es: „persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit zu sichern“ dies ist für viele nur durch ein speziell umgebautes Fahrzeug möglich. Sind Sie bzw. ist ihre Partei bereit dafür diesen Artikel umzusetzen und dafür die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu ändern?
o Was ist vorgesehen wenn man das Bildungssystem in Sachsen betrachtet?
Gleichberechtigter Zugang zu Grundschulen und Schulen des Sekundarbereiches. Artikel 24 Ziffer 2 Punkt b
Die Antworten werden ganz oder Teilweise auf den Seiten des Vereins "Mobil mit Behinderung e.V." veröffendlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Körper
Sehr geehrter Herr Körper,
vielen Dank für Ihre Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de".
1. Frage :
Ich denke, dass die Ratifizierung der UN Menschenrechtskonventionen politisch mehr als überfällig war. Besonders begrüße ich bei dieser Konvention, dass das Thema Behinderung in Zukunft aus einem anderen Blickwinkel betrachtet wird und damit die Würde der Menschen mit Behinderung besser als bisher gewahrt werden kann.
Durch die Konvention ergibt sich folgender Perspektivwechsel:
* vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion;
* von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung.
* Menschen mit Behinderung werden von Objekten zu Subjekten;
* von PatientInnen zu BürgerInnen,
* von Problemfällen zu TrägerInnen von Rechten.
2. Frage:
Zur Umsetzung der UN-Konvention will die SPD einen Nationalen Aktionsplan erarbeiten, in dem alle Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden. Wichtige Eckpunkte in dem Maßnahmeplan werden sein:
* umfassende inklusives Bildungssystem
* stetige Verbesserung der Erwerbsintegration von Menschen mit
Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt
* Ausbau der Barrierefreiheit
* Weiterentwicklung des SGB IX
* Einführung eines Teilhabeleistungsgesetzes
* Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung
3. Frage:
Im Bereich des Teilhaberechts wollen wir die mit dem SGB IX begonnene Vereinheitlichung des Leistungsrechts weiterführen. Es muss gelingen, dass alle Leistungsträger nach einheitlichen Kriterien zusammenarbeiten und die Betroffenen die ihnen zustehenden Leistungen aus einer Hand erhalten. In der Perspektive wollen wir einen lohnunabhängigen Nachteilausgleich - d.h. ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung - einführen.
4. Frage:
Zur vollständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stellt die persönliche Mobilität eine Schlüsselfunktion dar. Es müssen vor allem weitere Anstrengungen unternommen werden, um dem Prinzip der Barrierefreiheit beim Wohnraum sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gerecht zu werden. Es bleibt dabei auch zu prüfen, inwieweit politische Maßnahmen getroffen werden können, um die Nutzung eines eigenen Pkws für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
5. Frage:
Die UN Konvention verpflichtet uns endlich zu einem inklusiven Schulsystem. An diesem Punkt sind vor allem die Landespolitiker in Sachsen gefragt, weil Bildungsfragen in erster Linie von den Ländern geklärt werden müssen. Vor allem das Kultusministerium ist hier in die Pflicht genommen, um das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern zu ermöglichen und zur Normalität werden zu lassen. Als Bundespolitiker werde ich die Umsetzung des Prinzips der Inklusion intensiv verfolgen und beratend eingreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller (Chemnitz), MdB