Frage an Detlef Matthiessen von Gerhard R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Matthiesen,
zu Lübecker Nachrichten vom 18.11.14, Seite 1:
"Netzausbau: Billiger Strom nur im Süden"
Daraus: Kunden im Norden sind die Verlierer der Preisrunde. Der Grund sind vor alem die im Norden steigenden Netzentgelte, weil hier besonders stark in den Ausbau der Netze investiert wurde. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein fordert, dass die Netzentgelte bundesweit einheitlich sind:
"Denn hier im Norden bauen wir die Stromentgelte ja vor allem deshalb aus,
um die Energie in den Süden transportieren zu können. Bei Telefonleitungen werden schließlich auch keine unterschiedlichen Entgelte verlangt. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Auch die Verbraucher im Norden müssen von den sinkenden Strompreisen profitieren".
Trifft es zu, dass dieses Problem durch ein Bundesgesetz verursacht wird?
Falls ja:
Gibt es hier einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes?
Werden Sie wegen der Verfassungswidrigkeit die Landesregierung auffordern
sich um eine Änderung des Gesetzes zu bemühen?
Weil dies lange dauern kann: Welche andere -rechtliche - Möglichkeit
haben die Landesregierung und Andere?
Bitte ermöglichen Sie eine kurzfristige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth