Frage an Detlef Matthiessen von Helmut E. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Matthiessen,
das Flensburger Tageblatt kündigte unter der Überschrift „Sturm gegen Windkraft“ einen Fernsehbericht des NDR über eine Langenhorner Bürgerinitiative an, die sich gegen weitere Windturbinen in ihrer Umgebung wehrt.
http://www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//sturm-gegen-windkraft.html
Darin werden Sie zitiert mit der Aussage „Stark sind die nicht, aber sie treten überall auf“.
Ist Ihnen nicht bekannt, daß die 33 Bürgerinitiativen, die im Verein Gegenwind Schleswig-Holstein organisiert sind, in 23 erfolgreichen Bürgerentscheiden den Bau von Windturbinen verhindern konnten? Wissen Sie nicht, daß die meisten dieser Entscheide nach hoher Wahlbeteiligung mit großer Mehrheit getroffen wurden?
Sie werfen den Bürgern vor, zwar dürfe alles gebaut werden, jedoch nicht im eigenen Garten.
Können Sie sich wirklich nicht vorstellen, daß Bürger den Bau von Windturbinen grundsätzlich und überall ablehnen, weil sie verstanden haben, daß Windturbinen bei maximalem Schaden für Menschen, Natur und Umwelt nur einen vernachlässigbaren Nutzen bringen?
Ist Ihnen das Bundesnaturschutzgesetz nicht bekannt, das jedermann, aber besonders die politisch Verantwortlichen, verpflichtet, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern?
Sie wollen die Akzeptanz der Bürger durch Beteiligung an den Windturbinen steigern.
Haben Sie wirklich ein so schlechtes Bild von Ihren Mitbürgern, daß Sie sie für käuflich halten? Kennen Sie die Fotos, die einen Eindruck vermitteln, wie die Landschaft Schleswig-Holsteins inzwischen zugerichtet wurde? Das kann mit Geld nicht wiedergutgemacht werden.
http://www.windwahn.de/index.php/news/allgemein/windwahn-slideshow
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Erb.
Sehr geehrter Herr Erb,
auch wenn Ihre Fragen eher rhetorischer Natur sind und nicht unbedingt diskursiv gemeint sind, hier eine kurze Beantwortung:
Frage: Ist Ihnen nicht bekannt, daß die 33 Bürgerinitiativen, die im Verein Gegenwind Schleswig-Holstein organisiert sind, in 23 erfolgreichen Bürgerentscheiden den Bau von Windturbinen verhindern konnten? Wissen Sie nicht, daß die meisten dieser Entscheide nach hoher Wahlbeteiligung mit großer Mehrheit getroffen wurden?
Antwort: Das mag schon so sein und mag in etlichen Fällen auch seine Berechtigung haben. Ich vermag das nicht zu beurteilen, weil ich die erwähnten 23 Fälle nicht im Einzelnen kenne. Eine Statistik wird m.E. darüber nicht geführt. Insgesamt gibt es dennoch erfreulicherweise in Schleswig-Holstein einen stark wachsenden Sektor Windenergie im Stromerzeugungsmix.
Frage: Können Sie sich wirklich nicht vorstellen, daß Bürger den Bau von Windturbinen grundsätzlich und überall ablehnen, weil sie verstanden haben, daß Windturbinen bei maximalem Schaden für Menschen, Natur und Umwelt nur einen vernachlässigbaren Nutzen bringen?
Antwort: Ich weiß, dass es vereinzelt diese Einstellung gibt, halte sie jedoch für falsch und extrem überzogen.
Frage: Ist Ihnen das Bundesnaturschutzgesetz nicht bekannt, das jedermann, aber besonders die politisch Verantwortlichen, verpflichtet, Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern?
Die Naturschutzgesetze sind mir bekannt. Falsch ist, dass politisch Verantwortliche als Normadressaten besonders hervorgehoben wären und dass die genannten Schutzziele in einem unüberwindbaren Gegensatz zu einem geordneten Ausbau der Windenergie stünden.
Frage: Haben Sie wirklich ein so schlechtes Bild von Ihren Mitbürgern, daß Sie sie für käuflich halten?
Antwort: Die Frage ist unpräzise, weil Menschenhandel verboten ist, Menschen also nicht käuflich sind. Eine Beteiligung vieler Bürger an Erzeugungsanlagen aber auch an Stromleitungen halte ich für sinnvoll.
Ihre Fotos vom "Windwahn" und "Monstermühlen" kenne ich nicht. Muss ich auch nicht. Ich fahre ja genügend durchs Land und verschließe dabei nicht die Augen. Ich finde Windenergieanlagen nicht an jedem Ort aber generell schön. Durch den nicht zuletzt auch von den GRÜNEN entwickelten Rechtsrahmen wird bei der geordneten Entwicklung der Windenergie auf viele Rechtsgüter und Schutzziele geachtet. An erster Stelle steht dabei der Schutz des Menschen vor Schall, Schattenwurf, sog. Diskoeffekt etc. Daneben sind Aspekte wie Landschafts-, Natur- und Denkmalschutz zu beachten.
Detlef Matthiessen
Mitglied des Landtages