Frage an Detlef Gräser von Carsten L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gräser, bis zu einer definierten "Geringen Menge" an Cannabis können die Strafverfolgungsbehörden von der Strafverfolgung absehen. In Baden-Württemberg gilt hierbei noch immer die unter MP Mappus festgelegte Grenzen von "drei Konsumeinheiten", was wegen seiner mangelnden Konkretheit einer willkürlichen Auslegung zugänglich ist. In anderen Bundesländern wurden Grenzwerte zwischen 6 und 30 Gramm definiert, also konkrete Zahlen, mit denen man auch was anfangen kann. Wollen Sie sich für eine Neufestsetzung der "Geringen Menge" in Baden-Württemberg einsetzen? Und wie hoch sollte diese Ihrer Meinung nach sein?
Sehr geehrter Herr Labudda, vielen Dank für Ihre Frage. DIE LINKE sieht ganz grundsätzlich das Cannabis-Verbot als nicht mehr zeitgemäß an. Da eine staatliche kontrollierte Freigabe Bundesangelegenheit ist, haben die Länder allerdings nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme. Eine davon ist die Festlegung einer Geringen Menge, bis zu der von Strafverfolgung bei Konsumenten abgesehen werden kann. Ich würde mich dabei gern am Land Berlin orientieren und bei Erstvergehen 30 Gramm festsetzen wollen. im Wiederholungsfall sollte eine Grenze von 15 Gramm angemessen sein. In jedem Fall muss die Geringe Menge klar definiert sein, damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Gräser