Sehr geehrter Herr Sonne, kann die pauschale Beihilfe nur für neu in den Dienst zu nehmende Personen eingeführt werden?
In ihrer Antwort an "Anna" zur Einführung der pauschalen Beihilfe, gaben Sie an, dass diese im Koalitionsvertrag nur für neu in den Dienst zu nehmende Personen platziert werden konnte. Wäre es nicht eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, den Beihilfeberechtigten den Zuschuss vorzuenthalten, die bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind? So weit ich weiß, wäre Niedersachsen das erste Bundesland, dass nach "Altfällen" und "Neueinsteigern" differenzieren würde. Wurde die Frage der Gleichbehandlung bereits juristisch geprüft? Welche Argumente wurden genannt?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Sehr geehrte Frau S.,
genau wie bereits in der Antwort unten erwähnt konnten wir nur die pauschale Beihilfe für neu in den Dienst zu nehmende Personen verhandeln. In meiner Antwort vom 18.09.2023 habe ich bereits darauf verwiesen, dass bei allen rechtlichen Fragen ein Fachjurist gefragt ist.
Liebe Grüße
Dennis Sonne