Sehr geehrter Herr Sonne, angesichts der von Ihnen erwähnten einmaligen Wahlmöglichkeit: Wie gedenkt die Regierung mit bestehenden freiwillig gesetzlichen Versicherungen von Beamten umzugehen?
Sehr geehrter Herr Sonne, werden aktive Beamte in der freiwillig gesetzlichen Versicherung ebenfalls mit einer pauschalen Beihilfe bedacht werden - haben Sie diese Gruppe im Blick? Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Mail.
Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten und setzen uns darum seit längerem für die Einführung der Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Dieses Thema konnten wir auch in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich platzieren:
„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ (S. 144)
Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb derzeit noch offen. Leider konnten wir als ersten Schritt nur eine einmalige Wahlmöglichkeit für neue Beamtinnen und Beamte im Koalitionsvertrag durchsetzen.
Gleichwohl werden wir uns weiterhin für eine möglichst umfassende Lösung der Problematik einsetzen und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags pochen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Sonne