Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Paul O. •

Warum ändert ihr das Klimagesetz, sodass die Verantwortlichkeiten der einzelnen Sektoren entfällt? Damit gebt ihr schon wieder der FDP nach, und schwächt den Klimaschutz! Es wird so nie ein Tempolimit

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. April dieses Jahres, die mich über die Plattform Abgeordneten-Watch erreicht hat. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich sehr gerne darauf.

 

Mit dem Klimaschutzgesetz regeln wir verbindlich, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Es war die SPD, die gegen harten Widerstand der Union in der letzten Legislaturperiode das Klimaschutzgesetz erkämpft hat. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Weiterentwicklung des Gesetzes geeinigt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten und uns auf weitere Verbesserungen geeinigt.

 

Wichtig ist, dass durch die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden darf als nach dem bisherigen Gesetz. Die Gesamtemissionsmenge bleibt unverändert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend sein soll. Dabei bleibt im Monitoring die Betrachtung der einzelnen Sektoren natürlich erhalten. Ein Aufweichen der Klimaziele wird es mit der SPD-Fraktion nicht geben.

 

Wir müssen aber anerkennen, dass die Pflicht, bei Zielverfehlung jährlich neue Programme in einzelnen Sektoren aufzulegen, nicht automatisch zur Einhaltung unserer Klimaziele führt. Insbesondere im Gebäude- und Verkehrsbereich sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mehrjährige Programme erforderlich, die erst im Laufe der Jahre ihre Wirkung entfalten können.

 

Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Bundesregierung künftig bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm beschließen muss. Grundlage bleibt wie bisher ein jährliches Monitoring der Emissionsentwicklung für die einzelnen Sektoren. Um besser als bisher überprüfen zu können, ob wir uns auf dem richtigen Kurs zur Erreichung der Klimaziele befinden, besagt die künftige Neuregelung, dass zukünftig die Prognose für die zukünftige Emissionsentwicklung betrachtet wird. Das heißt, dass nicht mehr nur rückblickend geprüft werden soll, ob wir unsere Klimaziele erreicht haben, sondern dass wir den Fokus auf zukünftige Treibhausgasemissionen gelegt haben und dadurch besser überprüfen können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist, seine Klimaziele zu erreichen.

 

Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Dazu müssen weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die Ziele verfehlen. Im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen wurde unter anderem eine neue Form der Verbindlichkeit durch das Zusammenbringen von EU-Recht und Klimaschutzgesetz erreicht.

 

Zeigen die Projektionsdaten für den Ausstoß von Treibhausgasen in den Sektoren, die der EU-Klimaschutzverordnung unterliegen, dass sie die für die Jahre 2021 bis 2030 für Deutschland festgelegten Zuweisungen in Summe überschreiten, hat die Bundesregierung bis zum 15. Juni eines Jahres den Deutschen Bundestag zu unterrichten und zu möglichen Auswirkungen gegenüber der EU-Kommission Stellung zu nehmen. Sofern die Bundesregierung der EU-Kommission einen Plan für Abhilfemaßnahmen vorlegen muss, übermittelt sie diesen nach Beschluss dem Deutschen Bundestag.

 

Wann muss die Bundesregierung zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen beschließen? Dies sah der Gesetzentwurf bei drohender Verfehlung des Klimaziels nur für die Zeit bis 2030 vor. Um die langfristige Planbarkeit sicherzustellen, haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass das Gesetz auch die Zeit von 2031 bis 2040 adressiert. Jetzt wird im Gesetz geregelt, dass ab dem Jahr 2030 sowohl das Monitoring als auch der Auslösemechanismus für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen die Zeitspanne von 2031 bis 2040 betrachten müssen.

 

Die Beteiligung des Deutschen Bundestages wurde gestärkt. Das Umweltbundesamt und der Expertenrat für Klimafragen müssen ihre Daten und Gutachten dem Deutschen Bundestag zuleiten. Die Bundesregierung muss Feststellungen der Europäischen Kommission zur Überschreitung der europäischen Zielvorgabe gemäß der Europäischen Klimaschutzverordnung sowie Abhilfemaßnahmen der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

Dennis Rohde

Mitglied des Deutschen Bundestages

Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

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