Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Dennis Rohde von Wolfgang B.

Sehr geehrter Herr Rohde,

rechtlich gibt es wohl kaum Zweifel, dass der Einsatz der Bundeswehr in Syrien völkerrechtswidrig ist:

Weder gibt es ein UNO Mandat, noch ein Anfrage der syrischen Regierung.

Warum glauben Sie, dass Deutschland sich hier über das Völkerrecht stellen sollte, das ja nach dem katastrophalen 2. Weltkrieg vereinbart wurde.

Warum sollte Deutschland ein souveränes Land angreifen, bzw. den Angriff auf Syrien unterstützen ?

MfG,

Wolfgang Blessen

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blessen,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich hier auf Abgeordnetenwatch zum Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Dort ist die Bundeswehr im Einsatz im Rahmen der Unterstützung der internationalen Allianz zum Kampf gegen die Terrororganisation „IS“ und zur Unterstützung Frankreichs durch die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, dem Schutz in einem Flugzeugträgerverband und Stabspersonal.

Bitte erlauben Sie mir, in meiner Beantwortung auf die sehr gute Informationsseite der Bundeswehr zu verweisen, die in vollem Umfang über ihre Einsätze informiert:

http://www.einsatz.bundeswehr.de

Dort finden sich auch detaillierte Informationen zum Einsatz in Syrien:

„Der UN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 die Mitgliedstaaten aufgefordert, in dem unter der Kontrolle von „IS“ stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die von der Terrororganisation begangen werden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hat. Zuvor hatte der Sicherheitsrat in mehreren Resolutionen wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.

Das Vorgehen gegen den „IS“ in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union. Nach den Anschlägen in Paris hatte sich mit Frankreich erstmals ein EU-Mitglied auf die in Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen. Auf dem Treffen des Rates der EU für Außenbeziehungen am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten den französischen Antrag unterstützt und ihre Solidarität und ihren Beistand zugesichert.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 erstmals den Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „IS“ beschlossen. Das aktuelle Mandat vom 10. November 2016 beinhaltet die Ausweitung des Einsatzes um AWACS-Flugzeuge der NATO. Sie überwachen Flugbewegungen über Syrien, operieren dazu jedoch ausschließlich im NATO- oder internationalem Luftraum. Die personelle Obergrenze von 1.200 deutschen Soldaten aus dem ersten Mandatsbeschluss wurde beibehalten. Das aktuelle Mandat gilt bis zum 31. Dezember 2017.“

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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