Weshalb bekommen Hausfrauen keinen Bonus von 300 €
Sehr geehrte Frau Loop,
da nun die Bonuszahlungen von 300 € stattfinden fehlt mir aber die große Gruppe der Hausfrauen die auch zum Genuss des Bonus zählen müssten. Hier fehlt mir mal wieder die Wertschätzung der Arbeit dieser Frauen die Tag für Tag die nächste Generation unserer Gesellschaft zu ordentlichen Staatsbürgern erziehen und begleiten. Gerade Sie als Frau und Mitglied einer Partei die sich als fortschrittliche Partei sieht, sollten sich für die Rechte dieser Frauen einsetzen. Leider sieht es so aus, dass die bezahlte Arbeit einer Frau mehr wertgeschätzt wird wie die tägliche Arbeit einer Hausfrau. Ich hoffe auf eine baldige Antwort weshalb Sie und Ihre Partei dies so sieht.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich E. B.
Sehr geehrter Herr B.,
ich danke sehr herzlich für Ihre Frage. Es ist tatsächlich so, dass die 300 Euro Energiegeld allen Erwerbstätigen, Studierenden und Rentner*Innen zu Gute kommen. Auch diejenigen Ehrenamtlichen, die eine Aufwandsentschädigung oder eine Ehrenamtspauschale erhalten, haben einen Anspruch darauf. Alle privaten Verbraucher*innen profitieren von der Strompreisbremse. Sie erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem Bruttopreis von 40 ct/kWh. Mit der Gaspreisbremse bekommen sie 80 Prozent des im September prognostizierten Gasverbrauchs für 12 ct/kWh. Außerdem werden Gas-Verbraucher*innen durch die Dezember-Soforthilfe entlastet — ihr Abschlag für den Monat Dezember entfällt komplett.
Die Situation von "Hausfrauen" - ich spreche lieber von Menschen, die unbezahlte Sorgearbeit leisten - ist nicht gerecht. Da haben Sie recht. Wir Grünen fordern seit Langem, dass der gesellschaftliche Umgang mit bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit ein anderer wird. So machen wir uns für Arbeitszeitmodelle stark, die die Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Beruf für Frauen und Männer ermöglichen und nicht behindern. Außerdem setzen wir uns für ein Selbstverständnis ein, welches nicht ausschließlich Frauen die Zuständigkeit für die Sorge von Kindern und Pflege zuschreibt.
Auch die Bundesregierung möchte die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit unterstützen. Zum Beispiel soll in 2024 soll eine zweiwöchige Freistellung für den oder die Partner*in nach der Geburt im Mutterschutzgesetz verankert werden und auch die Erhöhung des Pflegegelds für pflegende Angehörige soll dynamisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Loop