
(...) Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse jener Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen. Mit der Novelle des LFGB wird außerdem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden dafür verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden. (...)