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Frage von Theo B. •

Frage an David McAllister von Theo B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wie ich in den Zeitungen gelesen, im Fernsehen gehört habe, soll bei einem Befund, der eindeutig erhöhte Dioxinwerte ausweist, bei den Behörden gemeldet werden (nochmals "soll").Bislang war das so. Welche Person bzw. Institution hat diesen Beschluss gefasst. Ich bin der Ansicht, bei erhöhten Dioxinwerten muß der Gutachter(auch privater) die Werte sofort den Behörden melden. Bin wirklich neugierig, wer den Beschuß beschlossen hat.

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Sehr geeherter Herr Bohmann,

die von Ihnen genannte Maßnahme ist Teil des "Gemeinsamen Aktionsplans der Länder und des Bundes" vom 18. Januar 2011. Ziel ist der Aufbau eines bundesweiten Dioxin-Frühwarnsystems. Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beschlossen.

Bisher sind nur die Unternehmen selbst bei Höchstwertüberschreitungen meldepflichtig. Künftig wird es eine Meldepflicht auch für private Labore geben. Sie sollen dann bedenkliche Messergebnisse automatisch den zuständigen Behörden melden. Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse jener Untersuchungen, die Hersteller im Rahmen ihrer Qualitätskontrollen in privaten Laboren durchführen lassen. Mit der Novelle des LFGB wird außerdem ein Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden dafür verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse von Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die zuständigen Behörden zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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