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Frage von Mathias I. •

Frage an David McAllister von Mathias I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo nach Hannover,

Im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz steht : Wer sich zur Berufsausübung in einem Ort aufhält, braucht keine Kurtaxe bezahlen. Dieses Gesetz gilt meiner Meinung nach für ganz Deutschland. Warum hat ausgerechnet Bad Bederkesa das Gesetz ignoriert und nimmt auch ab 2010 Kurtaxe für Arbeiter ???? 2 € pro Tag.

Meiner Meinung nach ist das für ansässige Hotels ungerecht, da auf "Kurtaxenfreie Hotels" ausgewichen wird und der auswärts arbeitende Mensch noch mehr zur Kasse gebeten wird.

Mit freundlichen Grüssen
Mathias Irlacher

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Irlacher,

die von Ihnen genannte Regelung findet sich in § 10 Abs. 2 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Danach ist nicht kurbeitragspflichtig, wer sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhält. Zur Berufsausübung gehört auch die Berufsausbildung, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Gesetz genannt ist.

Da eine Kurbeitragspflicht für Personen, die sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde aufhalten, bereits durch Gesetz ausgeschlossen ist, muss eine Kurbeitragssatzung keine identische Regelung enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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