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David McAllister
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Frage von Anton G. •

Können Sie erläutern, welche Maßnahmen Sie ergreifen und welche Schritte Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass die Regelung (EU) Nr. 909/2014 vollständig und effektiv umgesetzt wird?

Ich bin besorgt darüber, dass die geplante Verschiebung der Regelung (EU) Nr. 909/2014, den Marktteilnehmer wie Marktmacher und Makler, in Bezug auf "Failure to Delivers", weiter zu gute kommt.
Ohne effektive Durchsetzung dieser Regelungen, kommt es zu einer Verzerrung des Angebots und der Nachfrage von Aktien, was zu Preissenkungen und einer Verringerung des Werts der entsprechenden Anlagen führt.
Hier die aktuelle Petition:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/en/petition/content/0775%252F2022/html/Petition-No-0775%252F2022-by-A.P.-%2528German%2529-on-the-enforcement-of-Regulation-%2528EU%2529-No-909%252F2014-on-improving-securities-settlement-in-the-European-Union-and-on-central-securities-depositories

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Januar und für den Hinweis auf die Petition zum Thema Settlement Discipline Regime in der CSDR. Beide habe ich aufmerksam gelesen.

Ein Großteil des CSDR Settlement Discipline Regimes - abgesehen von den Mandatory Buy-Ins - ist in diesem Jahr in Kraft getreten. Gleichzeitig hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der CSDR vorgelegt, der auch einige Elemente zum Mandatory Buy-In-Regime enthält.

Grundsätzlich ist es problematisch, dass ein Rechtsakt über ein Jahrzehtn nach seiner Verabschiedung immer noch nicht vollständig umgesetzt ist.

Schon vor rund drei Jahren hat die CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament daher mit der Europäischen Kommission Kontakt aufgenommen und sich über die wiederholten Umsetzungsverzögerungen beschwert. Damals versicherte die Kommission, mit Verweis auf ESMA und EZB-Dokumente, dass die 2020 durchgeführte Verschiebung zwingend notwendig gewesen sei. Gleichzeitig versicherte sie, dass es sich hierbei um die letzte Verschiebung handle und das Settlement Discipline Regime danach vollumfänglich in Kraft treten würde.

Wie Sie sicherlich wissen, sind zumindest die Mandatory Buy-Ins auch heute noch nicht in Kraft getreten, da zwischenzeitlich eine Überarbeitung der CSDR-Grundverordnung initiiert wurde. Zu diesem Vorschlag hat wie üblich eine öffentliche Konsultation seitens der Europäischen Kommission stattgefunden. Dass es nur 16 Rückmeldungen, überwiegend von Verbänden gab, ist bei so einem speziellen Thema wie der CSDR nicht vollkommen ungewöhnlich.

Inzwischen läuft das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und bei den Mitgliedstaaten. Im Anschluss werden beide Institutionen miteinander in Verhandlungen treten. Im Europäischen Parlament befinden sich die Verhandlungen noch in einem frühen Stadium. Bei den Mitgliedstaaten gab es kurz vor Jahreswechsel eine Einigung auf eine Verhandlungsposition. Mehr dazu finden Sie hier:

https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/20/financial-markets-member-states-agree-position-to-revise-eu-rules-on-central-securities-depositories/

Die Überarbeitung der CSDR wird mit großer Sicherheit kommen. Es muss nun darum gehen, diesen Prozess auf sinnvolle Weise mitzugestalten.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister

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