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David McAllister
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Frage von Heike R. •

Frau von der Leyen hat nach Anschlag auf Nordstream die "stärkste mögliche Reaktion" gegen den Angreifer eines EU/NATO Staates versichert. Wie sieht diese "stärkste mögliche Reaktion " aus?

Sehr geehrter Herr McAllister,
Von der Leyen kündigte die „stärkste mögliche Reaktion“ gegen den Angreifer an.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/nord-stream-putin-spricht-von-terroranschlag-gegen-nord-stream-8687140.html
1. Was genau muss ich mir , ganz konkret, unter dieser „stärkst möglichen Reaktion“ vorstellen?
2. Nur Geheimdienste können den Angreifer auf unsere Infrastruktur aufdecken. Die Bundesregierung will aber prinzipiell Geheimdienstberichte nicht kommentieren! Wie soll dann eigentlich TRANSPARENT (!!!) Aufklärung erfolgen???
https://www.tagesspiegel.de/internationales/wusste-selenskyj-bescheid-cia-soll-ukraine-vor-umsetzung-von-nordstream-anschlag-gewarnt-haben-9978462.html

Heike R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Juni, die ich aufmerksam gelesen habe.

In der Nacht zum 26. September 2022 wurde zunächst ein unerwarteter Druckverlust im Strang A der nie in Betrieb genommenen Gaspipeline Nord Stream 2 gemeldet. Am Abend des 26. September wurde dies auch in beiden Strängen von Nord Stream 1 registriert. Ursächlich für den Druckverlust waren Explosionen, die seismographisch aufgezeichnet werden konnten.

Im Anschluss hat die NATO ein Statement veröffentlicht, in dem sie von „vorsätzlichen, rücksichtslosen und unverantwortlichen Sabotageakten“ sprach und gleichzeitig davor warnte, dass jeder vorsätzliche Angriff auf die kritische Infrastruktur der Bündnispartner mit einer gemeinsamen und entschlossenen Reaktion beantwortet würde. Dieser Aussage hat sich auch die EU-Kommission angeschlossen.  

Am 1. Oktober 2022, vier Tage nach den Explosionen, hat die deutsche Innenministerin See-Kontrollen zusammen mit den Ostseeanrainern Polen, Dänemark und Schweden angemeldet. Als Joint Investigation Team unter EU-Recht ermitteln diese Staaten nun gemeinsam. Dazu hat der Generalbundesanwalt am 10. Oktober ein Ermittlungsverfahren wegen des „Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindlicher Sabotage“ eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt.

Mit freundlichen Grüßen

David McAllister MdEP

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