Frage an David McAllister von Werner B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr McAllister,
in der letzten Wahlperiode hat Ihre Koalition mit der Streichung des Landesblindengeldes für über 90 % der Betroffenen die blinden und hochradig sehbehinderten Meschen in Niedersachsen schwer getroffen.
Erst nach erbittertem eineinhalbjährigen Widerstand, wurde ein Kompromiss gefunden, der für uns eine Kürzung des Nachteilsausgleichs von über 40 % bedeutet.
Bei der Höhe dieser zwar freiwilligen aber absolut notwendigen sozialen Leistung bildet Niedersachsen mit Thüringen bundesweit das Schlusslicht.
Ich möchte nunmehr von Ihnen, diesmal vor der Wahl, wissen:
Was plant Ihre Koalition zukünftig beim Landesblindengeld ?
Wie wird sich die Höhe des Nachteilsausgleichs entwickeln?
Wird man weiter bundesweit Schlusslicht sein oder sich anderen Bundesländern annähern?
Ich möchte Sie dieses Mal bitten uns vor der Wahl mitzuteilen, was uns "blühen" kann.
Der Protest und das Volksbegehren hat den Betroffenen und dem Blindenverband Niedersachsen viel Geld aber auch insbesonders viel Kraft gekostet, die wir im Alltag viel besser gebrauchen können. Ähnliche Anstrengungen ersparen Sie uns bitte in der kommenden Wahlperiode.
Der Blindenverband kennt die Haushaltslage Niedersachsens und wäre auch 2005 zu Kompromissen bereit gewesen, aber unsere damalige "Sozialministerin" Frau von der Leyen, traf die Entscheidung der Streichung des Landesblindengeldes ohne die Meinung der Betroffenen wahrzunehmen. Aber dazu und zur Wiedereinführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes von Ihr, nunmehr ja in Berlin, kein Wort.
Gut, dass Herr Wulff inzwischen wenigstens zugibt, dass die Koalition beim Thema Landesblindengeld Fehler gemacht habe, allerdings ohne auf die Kürzung und dem zweijährigen Verzicht aufmerksam zu machen.
Über eine verbindliche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlchem Gruß
W. Buse
Sehr geehrter Herr Buse,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CDU hält auch künftig an der zum 1. Januar 2007 eingeführten Struktur der Hilfen für blinde Menschen fest. Wir sind der Überzeugung, gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN) eine tragfähige und finanzierbare Lösung für die Zukunft gefunden zu haben.
In der kommenden Legislaturperiode ist nicht beabsichtigt, an der Höhe des Nachteilsausgleichs etwas zu ändern. Im Übrigen wollen wir die im Jahr 2007 mit der neuen Struktur gesammelten Erfahrungen auswerten und mit dem BVN in der bewährten vertrauensvollen Weise erörtern. Diese Vorgehensweise entspricht der Absprache zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und dem BVN.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister