Frage an David McAllister von Hedwig van Z. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Bürgerbeteiligung an Projekten wird von vielen Städten und Gemeinden erwünscht.
Warum wird dann nicht im Sinne der Büger entschieden, wenn 90% dafür sind?
Als Beispiel nenne ich die Sanierung von Anwohnerstrassen.
Demokratie ist das nicht!
Kann die Landesregierung darauf hinwirken, dass bei kleineren Projekten im Sinne der Bürger entschieden wird?
Sehr geehrte Frau van Zoest,
die von Ihnen gewünschte Bürgerbeteiligung in kommunalen Angelegenheiten ist nach geltender Rechtslage bereits möglich. Der Niedersächsische Landtag hat im Dezember 2010 das neue Kommunalverfassungsgesetz beschlossen.
Nach § 33 des Gesetzes können die Einwohner einer Stadt oder Gemeinde über Angelegenheiten der Kommune auch direkt abstimmen. Dieser Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen auf Ja lautet und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister