Frage an David McAllister von Gabriele T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr McAllister, sehr geehrter Herr Lindemann,
ist es gesetzlich erlaubt, dass ein Landwirt in unmittelbarer Nähe (hier ca. 1 km) einer geschlossenen Ortschaft Hähnchenmastanlagen baut und zwar in 2 verschiedenen Landkreisen (links der Straß LK Salzgitter; rechts LK Peine) mit bis zu 175.000 Hühnern und zwar ohne Auflage einer Filteranlage gegen Feinstaub? Dazu kommt, dass die Beseitigung des massenweise anfallenden Hühnermistes nicht umweltgerecht zu gewährleisten ist. Es muss damit gerechnet werden, dass eine gesundheitsgefährdende Belastung bei solch großen Anlagen im Umkreis von mindestens 5 km zu erwarten ist, nicht zuletzt weil der Hühnermist über eine große landwirtschaftliche Fläche verteilt werden muss.
Ist Ihnen bewusst, dass die Belastung mit mikrobiell belastetem Feinstaub, Ammoniak etc. Menschen mit Allergien enorm belastet? D
e Schleimhäute werden tagein tagaus gereizt, Entzündungsprozesse in Gang gesetzt und aufrechterhalten. Es müssen dauerhaft starke Medikamente genommen werden, viel belastender als beim Ausstoß von Blütenpollen.
Ein Vorfall aus meiner Erfahrung:
Am Schweriner See bekam ich nachts einen Asthmaanfall, erwachte und nahm den Geruch von Hühnermist wahr. Am nächsten Tag frug ich, wo denn hier Hühner gehalten würden.
Die Antwort überraschte mich: Mehr als 2 km entfernt befand sich eine Putenmastanlage. Man habe vergeblich versucht, den Einbau einer Filteranlage zu erzwingen.
Nie wieder werde ich dorthin zum Urlaub fahren. Doch was ist, wenn ich in der Nähe einer solchen Anlage wohne und fortlaufend neue Anlagen entstehen sollen? Muss ich dann als Allergikerin wieder in eine Großstadt ziehen, weil dort die Luft gesünder ist als auf dem Lande???
In dem betroffenen Gebiet ist die Luft durch mehrer große Industrieanlagen zusäzlich belastet (Salzgitter AG, Rapsölmühle etc.). Denken Sie bitte bei Ihren Entscheidungen auch an die Familien mit Kindern, deren Immunsystem sich erst aufbauen muss.
MfG Gabriele Thiel
Sehr geehrte Frau Thiel,
zum vielfach diskutierten Themenbereich Stallbauten habe ich auf diesem Portal auf die Frage von H. A. erst kürzlich eingehend Stellung genommen. Details entnehmen Sie bitte dieser Antwort. Zur Zulässigkeit spezieller Bauvorhaben, die jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen sind, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung als untere Baugenehmigungsbehörde oder an das für Bauwesen zuständige Nds. Sozialministerium.
Mit freundlichen Grüßen
David McAllister