Frage an Daniela Schneckenburger von Eckart B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Schneckenburger,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind die 175 Millionen € über 5 Jahre verteilt für die Inklusion bereits im Haushalt berücksichtigt, da das Land ja zuvor eine finanzielle Beteiligung grundsätzlich abgelehnt hat?
2. Wie ist diese Summe mit dem vorgeschriebenen Einsparungen vereinbar, da Sie und ihre Kolleginnen gebetsmühlenmäßig hinsichtlich der Beamtenbesoldung immer wieder betont haben, es ware kein Cent für eine wie geartete Besoldungsanpassung für den höheren Dienst vorhanden?
3. Planen Sie auf Grund der zusätzlichen finanziellen Belastungen weitere Einschnitte im Beamtenbereich ?
4. Können Sie weitere Steuererhöhungen (verursacht durch die finanzielle Unterstützung finanzschwacher Städte und Gemeinden)durch Städte und Gemeinden zur Förderung der Inklusion ausschließen?
5. Woher kommt das Geld, das Sie nunmehr Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen?
Für die Beantwortung dieser 5 Fragen bedanke ich mich recht herzlich
Mit freundlichem Gruß
Eckart Bartels
P.S. in diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Anfrage vom 13.08.2013, die Sie bis heute nicht beantwortet haben.
Sehr geehrter Herr Bartels,
anbei finden Sie die Antwort von Frau Schneckenburger.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wittmann
1. Sind die 175 Mio. Euro über 5 Jahre verteilt für die Inklusion bereits im Haushalt berücksichtigt?
- Insgesamt belaufen sich die Kosten für die schulische Inklusion auf 850 Mio. Euro. Nach intensiven Verhandlungen hat man sich mit den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt, dass das Land 175 Mio. Euro dieser Summer übernehmen wird. Ein entsprechendes Gesetz steht kurz vor seiner Verabschiedung. Nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sind die 175 Mio. Euro ab 2015 in den Landeshaushalt einzustellen.
2. Wie ist diese Summe mit den vorgeschriebenen Einsparungen bei der Beamtenbesoldung vereinbar?
- Wie Sie wissen hat die Bundesrepublik die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und nach Zustimmung der Länder ratifiziert. Sie ist seit 2009 in Kraft. In Artikel 24 ist das Recht auf inklusive Bildung verankert. Die Grünen erachten die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik und die Einhaltung globaler Menschenrechtsstandards als prioritär. Jedoch befürchten viele Kommunen die finanziellen Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat bislang jedoch weder die baulichen noch die personellen Aufwendungen unterstützt. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag sieht hierzu ebenfalls nichts vor. Durch ein Verfassungsgerichtsurteil wurde die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung aufgefordert, die Lage der Kinder zu verbessern und veranlasste das „Bildungs- und Teilhabepaket“. Durch den Wechsel in der NRW-Landesregierung wurde Berlin gezwungen, nachzubessern und Mittel für Schulsozialarbeit einzustellen. Diese Mittel wurden aber bis 2013 beschränkt. Sie waren eine sinnvolle Maßnahme, die auch die Umsetzung der Inklusion im Sinne der Implementierung multiprofessioneller Teams unterstützte. Die zukünftige Förderung seitens der Bundesebene ist derzeit unsicher bis unwahrscheinlich. Durch die angespannte Lage kommunaler Kassen und aufgrund des Konnexitätsgrundsatzes, der die Landesebene verpflichtet die Kommunen für neue oder wesentlich ausgeweitete Ausgaben zu entschädigen, erachten wir es als Landespflicht die Kommunen hier weiter zu entlasten, denn nur starke Kommunen können die Daseinsvorsorge vor Ort auf Dauer gewährleisten.
Ihre Verärgerung über die Besoldungsentwicklung bei den BeamtInnen können wir gut verstehen. Die BeamtInnen sind in den letzten Jahren leer ausgegangen und mussten diverse Kürzungen hinnehmen. Jedoch verpflichtet die im Grundgesetz festgehaltene Schuldenbremse die Landesregierung den Konsolidierungspfad weiterzugehen. In der Vergangenheit konnte auch der öffentliche Dienst bedauernswerter Weise nicht von den Kürzungen verschont werden, da etwa 40% des Landeshaushaltes auf Personalausgaben verwendet werden. Angesichts steigender Pensionslasten, die sich derzeit auf 5,5 Mrd. Euro belaufen und bis zum Jahr 2017 noch auf 7,4 Mrd. Euro ansteigen werden, erscheinen diese Maßnahmen auch rückblickend unumgänglich. Alternativ hätten ca. 70 000 Stellen eingespart werden müssen, was auch aufgrund der Pflicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Landes nicht tragbar gewesen wäre.
3. Planen Sie auf Grund der zusätzlichen finanziellen Belastungen weitere Einschnitte im Beamtenbereich?
- Es ist nichts Derartiges bekannt.
4. Können Sie weitere Steuererhöhungen (verursacht durch die finanzielle Unterstützung finanzschwacher Städte und Gemeinden) zur Förderung der Inklusion ausschließen?
- Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Kosten für die schulische Inklusion und Steuererhöhungen.
5. Woher kommt das Geld, das Sie nunmehr Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen?
- Die Kosten für die Inklusion werden ab nächstem Jahr in den Landeshaushalt eingestellt werden.