Frage von Andreas M. • 19.08.2020
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 08.09.2020
(...) die sogenannte „geringe Menge“ bei Cannabis liegt nicht bei 7,5 Gramm. (...)
(...) die sogenannte „geringe Menge“ bei Cannabis liegt nicht bei 7,5 Gramm. (...)
(...) den Konsum von Alkohol / Tabak gegenüber Cannabis habe ich bisher nicht gerechtfertigt und werde es weiterhin nicht tun. (...)
(...) eine zentrale Erfassung der Zahlen nach § 35 BtmG ist mir nicht bekannt. (...)
(...) als Bundestagsabgeordnete setzte ich mich immer für die Interessen der Bevölkerung ein. (...)
Auftragsgemäß hat der WD Daten und Studien zusammengetragen, die einen Zusammenhang zwischen der Legalisierung von Cannabis und/oder anderer Drogen und der Anzahl der Konsumenten herstellen.
(...) Den Einsatz von Medizinalcannabis halte ich für sinnvoll. (...)