Frage von Sophie S. • 07.08.2021
Antwort ausstehend von Daniela Ludwig CSU
Die Empfehlung der Grenzwertkommission im Kontext des § 24a Abs. 2 StVG befindet sich in der Erstellung. Im September gibt es hierzu die nächste Abstimmungsrunde.
Es gehört zu meiner Aufgabe, in ständigem Austausch mit Wissenschaftlern und Experten zu stehen.
Ob Sie das unter Pharmaindustrie subsumieren, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.
Jeder darf in unserem Land seine Meinung frei äußern. Ich nehme sie daher mit Respekt zur Kenntnis.
die Zuständigkeit für das Thema Zucker liegt nicht bei der Drogenbeauftragten, sondern im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.