Was ist aus ihrem Auftrag an das BMVI geworden zum Thema Gleichstellung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
In einer von mir gestellten Frage vor ca. 1 Monat, in der ich auf die führerscheinrechtlichen Aspekte einging, antworteten sie, sie würden beim BMVI nachhaken, was aus Ihrem Auftrag, den sie bereits im Februar in Auftrag gaben, geworden ist.
Da das Führerscheinrecht in derzeitiger Form meiner Meinung nach gegen die Verfassung verstößt (Recht auf Gleichbehandlung, Stichwort Führerscheinentzug bei Alkohol- und Cannabiskonsumenten), würde ich gerne wissen, ob Sie auch hinter unserer Verfassung stehen, und diese Missstände korrigieren wollen.
Ich weise Sie nochmals darauf hin, wie sehr der unberechtigte Führerscheinentzug Betroffenen das Leben schwer macht, da viele aufgrund dessen ihren Job verlieren und somit ihre Existenzgrundlage entzogen wird. Steuern werden von diesen nicht mehr gezahlt, Beschaffungskriminalität wird gefördert.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
die Arbeit zu diesem Thema läuft nach wie vor. Der Sachstand ist aktuell folgender:
Die Empfehlung der Grenzwertkommission im Kontext des § 24a Abs. 2 StVG befindet sich in der Erstellung. Im September gibt es hierzu die nächste Abstimmungsrunde. Die Arbeitsgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen braucht für den Abschluss ihrer Arbeiten ebenfalls noch weitere Sitzungen, will aber mit der Fertigstellung ihrer Arbeit nach der Sommerpause soweit sein. Danach erfolgt die Abstimmung im Bund/Länder-Fachausschuss "Fahrerlaubnisrecht, Fahrlehrerrecht".
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig