Sehr geehrte Frau ,Ludwig,Frage;Was bedeutet das heizungshammergesetz' ,für Mieter/innen,mit einem geringfühgigen Einkommen?
Werden jetzt durch das heizungshammergesetz' alle Mieter/innen in die Mietschuldenfalle getrieben ,von den Vermieter/innen?Frage;Bekommen Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen u.wenn wie viel?Dürfen Vermieter/innen durch das heizungshammergesetz' alle Unkosten auf Mieter/innen umlegen?Und werden Mieter/innen zum Beispiel Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern u.rentner/innen mit einem geringfühgigen Einkommen wohnungslos gemacht?Gibt es bei dem heizungshammergesetz' auch ein Entlastungspaket für Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen?Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus beim heizungshammergesetz'?Das macht mir persönlich grosse Sorgen.Und das Mietrecht bringt auch nichts.Grund ;Ich kann mir kein Mietervereinkosten von 80,-euro leisten. Nochmals vielen herzlichen Dank für ihre ausführlichen E-Mail an mich.Bitte sie weiter um ausführliche Infos an mich.Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr. N.,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Da ich ja bereits sehr ausführlich Stellung genommen habe, möchte ich bei dieser Frage nochmals darauf hinweisen, dass wir zur Zeit in der Opposition sind und unser Einfluss dementsprechend gering ausfällt.
Am besten, Sie fragen einen Abgeordneten aus den Ampelfraktionen, denn bei diesem Gesetzesentwurf herrscht so viel Uneinigkeit, dass, bis es schriftlich vorliegt, wohl niemand weiß, was drin stehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig