Sehr geehrte Frau Ludwig, wie wirkt die Aufhebung der Präsenzpflicht am 15. Februar auf Arbeitnehmer*innen, die täglich Personenkontakt haben?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
wie den Medien zu entnehmen ist, dünnt der Bundestag "angesichts neuer Höchststände bei den Corona-Infektionen (...) seinen Sitzungskalender aus".
Grundsätzlich begrüße ich Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz während der Pandemie dienen. Leider scheint mir hier eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gegeben: Während im BT Luftfilter, Plexiglasscheiben und weitere Maßnahmen dem Schutz der Abgeordneten dienen, sind diese grundlegenden (!) Schutzmechanismen andernorts, beispielsweise in Schulen, Kindergärten und anderen staatlichen Behörden, bestenfalls Fantasie.
Dass nun die Präsenzpflicht für Abgeordnete ausgesetzt wird, erscheint mir, als ständig lüftende Lehrkraft einer weiterführenden Schule in Rosenheim, wie blanker Hohn.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich O.
Sehr geehrter Herr. O.
vielen Dank für Ihre Frage.
Es sollte keinen Zweiklassen-Corona-Schutz geben. Dafür setze ich mich ein.
Es gibt in meinem Büro auch keine Luftfilter, sondern lediglich Fenster, es gelten auch für mich und meine Mitarbeiter alle Regeln des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes (Berlin oder Bayern) und ich halte mich an die Vorgaben, wie zum Beispiel Homeofficepflicht, etc. Hinzu kommt die Allgemeinverfügung des Bundestages, die für alle hier im Bundestag und seine in den Liegenschaften tätigen Menschen gilt. Eine Aussetzung der Präsenzpflicht gehört nicht dazu!
Siehe: https://www.bundestag.de/allgemeinverfuegung
Gerne können Sie sich mit weiteren Fragen an mich direkt wenden. Die Daten finden Sie z.B. auf meiner Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig