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Frage von Artem N. •

Können adelige Namen und Titel durch Reaktivierung des historischen Adelsrechtes wieder unter Schutz gestellt werden, um Namensadoptionen zu unterbinden?

Sehr geehrte Frau Ludwig,

wie Sie sicher wissen, adoptieren verarmte Adelige für Geld Bürgerliche, die zweifelhaften Tätigkeiten nachgehen. Diese gelten als "nichtadelige Namensträger" und der Zugang zum Adel wird ihnen verwehrt, aber viele Nichtwisser halten diese Personen für adelig, was ein schlechtes Licht auf den echten Adel wirft.

Aktuell entscheidet der Deutsche Adelsrechtsausschuss, in welchen Fällen eine nicht im Mannesstamme von einem Adeligen abstammende Person ausnahmsweise als adelig anzusehen ist.

Wie stehen Sie dazu, §109 WRV teilweise auszusetzen, adelige Namen und Titel wieder unter rechtlichen Schutz zu stellen, diese nichtadeligen Namensträgern zu entziehen, den Adelsrechtsausschuss zu einem offiziellen Organ zu machen und Nobilitierungen durch Chefs ehemals regierender Häuser, oder alternativ auf Beschluss des Bundespräsidenten, ausschließlich als echte Auszeichnung für besondere Leistungen, ohne jegliche Privilegien, zuzulassen?

MfG
A. N.

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Sehr geehrter Herr N.,

mit dem Ende der Monarchie wurde in der Weimarer Republik der Adel abgeschafft und den Bürgerlichen gleichgestellt. Das von Ihnen beschriebene Problem stellt sich daher nicht. Die bis zum Ende des Kaiserreichs geltenden Titel wurden Namensbestandteil. Damit sind sie genauso zu behandeln, wie die Namen Müller, Meier und Schmidt. Es besteht mehr als 100 Jahre nach Abschaffung des Adels kein Grund, hier wieder eine rechtliche Unterscheidung einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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