Alkohol ab 18?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
Ihr Nachfolger im Amt des Drogenbeauftragten, Herr Blienert, will das Mindestverkaufsalter für Alkohol auf 18 Jahre setzen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Sie sprachen wiederholt den wichtigen Jugendschutz an.
Warum kam ein derartiger Vorschlag nicht von Ihnen, als Sie noch Drogenbeauftragte waren?
2. Es ist sogar legal, mit 14 Jahren Alkohol zu trinken, wenn ein Erziehungsberechtigter anwesend ist. Haben Sie in Ihrer Amtszeit versucht, die zu ändern – und wenn ja, warum waren Sie nicht erfolgreich?
3. Bei Werbeeinschränkungen für Tabak waren Sie trotz der Gegner in Ihrer Partei erfolgreich. Warum haben Sie nicht ähnliches bei Alkohol versucht?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
M. B.
Sehr geehrter Herr. B.
vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich habe mich in meiner Amtszeit auf zahlreiche Themen konzentriert und u.a. für eine unserer sog. „Volksdrogen“ das Tabakwerbeverbot erwirkt.
Mehr über meine konkrete Arbeit können Sie den jährlichen Jahresberichten der Drogenbeauftragten entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig