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Daniela Ludwig
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Frage von Florian A. •

Frage an Daniela Ludwig von Florian A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Raab!

Ihr Antwort ist sehr interessant! Ich wurde im Dezember 2008 vernommen, weil gegen jemanden wegen Menschenhandel ermittelt wird!

Konkret geht es darum, das dieser Person, die ich alles andere als liebe und zurecht gerne im "Knast" sehen würde, sich laut Aussage des K 35 des PP München, sich des Menschenhandels schuldig gemacht hätte, weil dieser "Herr" Personen unter 21 dazu überredet hat, der Prostitution nachzugehen!

Also steht ihre Aussage im Widerspruch zu diesem Ermittlungsverfahren! Auch wenn ich diesem "Herrn" gönne, frage mich warum sitzt er dann wegen diesem Tatvorwurf in Untersuchungshaft? Wenn der Paragraph abgeschafft wurde, gibt es keine Straftat und eine Untersuchungshaft wäre nicht gerechtfetigt, also begeht der Freistaat Bayern Freiheitsberaubung, den ich in diesem Fall gefühlsmässig unterstützen kann, aber aufgrund ihrer Aussage verstandmässig ablehnen muß!

Ich frage jetzt mal ganz provokativ, wieso wird ein nach Ihren Angaben abgeschaffter Passus im Gesetz von der Bayerischen Poilizei angewendet, obwohl dies nach Aussage nicht zulässig wäre? Ich kann mir nicht vorstellen, das bayerischePolizei- und Justizbehörden, ohne politische Rückendeckung, bewußt eigenmächtig das Recht brechen werden! Also bitte ich doch mal um genauere Erläuterung!

Der Mann hat einen Anwalt, der eine solche "Unrechtmäßigkeit" sicherlich aufgrund eines bereits abgeschafften Paragrafens innerhalb kürzester Zeit "aus der Welt schaffen würde", aber trotzdem "sitzt" der "Herr" noch, also gibt es genügend Gründevom Richter die Haftfortdauer anzuordnen!

Ich bitte um eine korrekte Antwort und nicht um darum durch eine m.A. nach falschen Aussage zu meiner Frage! Auch wenn ich den "Herrn" persönlich nicht mag, hat er einen Anspruch auf ein faires Verfahren! Nach Ihrer Aussage hätte er kein faires Verfahren, aber auch wenn ich ihn nicht persönlich mag, hat er einen Anspruch darauf!

MfG

Florian Albrecht

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Sehr geehrter Herr Albrecht,

da scheint es sich um ein Missverständnis zu handeln, denn ich meinte, dass sich die Prostituierten über 18 nicht strafbar machen.

Was hingegen denjenigen betrifft, der nach Ihren Aussagen, wegen des Verdachts auf Menschenhandel in Untersuchungshaft sitzt, ist etwas ganz anderes.

Vergleiche dazu:

"§ 180a StGB Förderung der Prostitution

(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem

1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder

2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder

2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung
gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

§ 180b StGB Menschenhandel

(1) Wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis einer Zwangslage zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer auf eine andere Person seines Vermögensvorteils wegen einwirkt, um sie in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. auf eine andere Person in Kenntnis der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder

2. auf eine Person unter einundzwanzig Jahren

einwirkt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution zu bestimmen, oder sie dazu bringt, diese aufzunehmen oder fortzusetzen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar."

Förderung der Prostitution oder gar Menschenhandel sind aus meiner Sicht Straftaten, die auf jeden Fall geahndet werden müssen. Sicherlich in einem fairen Prozess.

Darüber hinaus gehen wir sogar noch weiter, denn auch das geplante Gesetz zur Freierstrafbarkeit ist ein Weg, um Menschenhändlern das Geschäft zu verderben und Zwangsprostitution auszumerzen. Wenn es keine Nachfrage gibt, sinkt auch das Angebot.

Prinzipiell sehe ich in (auch kurzfristiger) Prostitution nicht den richtigen Weg, um sich aus einer finanziellen Zwangslage zu befreien.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

P.S. Wenn Sie direkt mir in Kontakt treten möchten, dann schauen Sie doch auf meiner Homepage www.daniela-raab.de vorbei und nutzen die dort angegebenen Adressen.

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