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Daniela Ludwig
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Frage von Franz G. •

Frage an Daniela Ludwig von Franz G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Raab,

im Bereich Forstwirtschaft gibt es deutlich mehr Nachfragen nach ausgebildeten Forstwirten als durch Ausbildungsplätze befriedigt werden können. Ausbildungssuchende gibt es, die Ausbildungsplätze fehlen. Viele Arbeiten im bayerischen Staatswald und bei Kommunen werden ausgeschrieben. Würden Betriebe, die ausbilden einen entsprechenden Bonus bei der Vergabe erhalten, würde sich dies auf die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben sicherlich positiv auswirken. Zumindest würden Ausbildungsbetriebe die oft fehlende Anerkennung bekommen und damit in ihrer Ausbildungsbereitschaft gestärkt werden. Ist ein solches Vorgehen nicht mit rechtlichen Ausschreibungsvorgaben vereinbar und wenn dem so ist, kann das geändert werden?

mit freundlichen Grüßen
Franz Gabriel

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gabriel,

vielen Dank für Ihren Vorschlag.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Firmen, die ausbilden bereits etliche Anreize durch Land und Bund erhalten. Seit 2008 kommt z.B. auch der Ausbildungsbonus hinzu.

Der Ausbildungsbonus - gestaffelt in Höhe von 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro - soll Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen, zu schaffen.

So haben Arbeitgeber einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus, wenn sie auf einem zusätzlich angebotenen Ausbildungsplatz einen Altbewerber ohne Schulabschluss oder mit einem Sonderschulabschluss, einem Hauptschulabschluss oder einem mittleren Schulabschluss mit einer höchstens ausreichenden Abschlussnote in Deutsch oder Mathematik ausbilden. Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat, erhält der Arbeitgeber den Ausbildungsbonus.

Darüber hinaus können Arbeitgeber den Ausbildungsbonus als Ermessensleistung erhalten, wenn sie zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mit einem Altbewerber besetzen, der über einen mittleren Schulabschluss mit besseren Noten als ausreichend in Deutsch und Mathematik verfügt. Der Ausbildungsbonus kann auch für Auszubildende mit höheren Schulabschlüssen gezahlt werden, wenn sich diese bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben.

Ihre konkrete Frage bezüglich der Ausschreibungen richten Sie jedoch am besten an die Kollegin Annemarie Biechl, MdL. Sie ist nicht nur Landtagsabgeordnete, sondern auch Landesbäuerin, weshalb ihr auch die Situation der Forstwirte nicht unbekannt sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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