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Daniela Ludwig
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Frage von Gerhard W. •

Frage an Daniela Ludwig von Gerhard W. bezüglich Finanzen

Wie stehen Sie zur Diätenerhöhung?

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In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern, Landräten und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2007 wurde nötig, da man den Beschluss aus dem Jahr 1995 bis dahin nicht umgesetzt hatte und die Abgeordnetenbesoldung um fast 800 € hinter die der Landräte usw. zurückgefallen war.

Nunmehr gibt es den Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, der wie immer auf die Bundesbeamten übertragen wird.

Da nun die oben genannten Berufsgruppen rückwirkend eine erhöhte Besoldung erhalten, partizipieren auch wir Abgeordneten automatisch daran; allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Dass die Erhöhung nun in scheinbar so großen Schritten daher kommt, liegt einzig und allein daran, dass man sich ab 1995 bis 2007 nicht an die Gesetzeslage gehalten hat.

Wir ändern das jetzt, dazu stehe ich.

Dieses Vorgehen fördert noch mehr die Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer Besoldung. Schließlich hat uns das Bundesverfassungsgericht schon in den 70er Jahren dazu verpflichtet, dass wir selbst über unsere Diäten entscheiden müssen.

Die Orientierung an Bürgermeistern und Landräten scheint mir als objektiver Maßstab angemessen. Im Gegensatz zu diesen erhalten wir weder Zulagen noch ein 13. Monatsgehalt. Dass öffentlich immer nur über die Besoldung der Bundestagsabgeordneten diskutiert wird, erscheint mir vor diesem Hintergrund zumindest unverständlich.

Ich bin mir dennoch bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird. Deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit der besagten einjährigen Verzögerung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

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