Frage an Daniela Ludwig von Gerhard K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Raab,
ihre Antwort zum Thema "Kreditverkauf" befriedigt mich nicht.
Fakt ist doch, dass seit geraumer Zeit, Darlehen an Nichtbanken verkauft werden. So erfolgten Darflehensverkäufe an eine Fa.
Loan Star, die lt. Fernsehbericht eine Grundschuld in voller Höhe
verwerten konnte, obwohl das Darlehen im hohen Maße getilgt war. Die von Ihnen erwähte Praxis Grundschulden über die Darlehenshöhe hinaus einzutragen ist mir nicht bekannt. Auch wd. meiner Tätigkeit als Bankfilialleiter war dies keine gängige
Praxis. Praxis ist jedoch bei Darlehensverkauf, dass die
sog. Sicherheitenabrede (Zweckerklärung) von den Käufern der
Darlehen n i c h t beachtet wurde und scheinbar auch nicht beachtet werden muss. Insoweit wäre es dringend erforderlich
hier eine bestehende Gesetzeslücke zu schließen. Auch müsste
es mir als Darlehensnehmer möglich sein, ein zum Verkauf vor-
gesehenes Darlehen sofort und ohne Schaden (Vorfälligkeits-
entschädigung) ablösen zu können. Schließlich liegt jedem
Darlehensgeschäft ein großes Vertrauensverhältnis zugunde
und somit eine gezielte Auswahl des Vertragspartners.
Ich hoffe, dass der von Frau Merck vorgesehene Gesetzesvor-
schlag, welcher im Wesentlichen meine Gedanken berücksichtigt
Realität wird. Wir haben uns von der örtlichen Raiba bestätigen
lassen, dass ein Darlehensverkauf bei ordnungsgemäßer
Zins- und Tilgungsleistung nicht erfolgt. Ich kann nur allen
Darlehensnehmern empfehlen von ihren Hausbanken ähnliche
Bestätigungen einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Künzel
Sehr geehrter Herr Künzel,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Ich werde, wie schon in meinem ersten Schreiben gesagt, Ihre Anregungen bei der Diskussion mit einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB