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Daniela Ludwig
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Frage von Martin S. •

Frage an Daniela Ludwig von Martin S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau MdB Ludwig,

Frau Claudia Jaworski hatte ihrem heroinabhängigen Bruder ein Substitutionsmittel ins Gefängnis gebracht, weil ihm die Behandlung in der JVA Bernau in Bayern verweigert worden war. Am 15.6.2021 wurde sie vom Amtsgericht Rosenheim zu 60 Tagessätzen verurteilt.

Ihr Bruder war vor der Inhaftierung in einem Substitutionsprogramm.

Der Gefängnisarzt verweigerte ihm so selbstverständlich die Behandlung, dass er die Hoffnung verlor.

Der Anstaltsarzt schlug ihm allen Ernstes vor, sich „das Zeug“ (Subutex) auf dem Hof zu besorgen.

Damit hat der Gefängnisarzt seine Fürsorgepflicht verletzt und auch gegen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung verstoßen.

Siehe https://www.aidshilfe.de/meldung/schwester-heroinabhaengigem-gefangenen-verurteilt

Sehr geehrte Frau MdB Ludwig, in Gefangenschaft soll die gleiche medizinische Versorgung wie in Freiheit gewährt werden, aber warum wird das nicht gemacht, so dass Privatpersonen auf diesen Notstand eingehen müssen und sich strafbar machen?

Wie setzen Sie sich ein, dass die geschätzten 20000 abhängigen Inhaftierten ihre Substitution erhalten und nicht nur ein Viertel, so wie die Aidshilfe berichtet?

mfg,
Martin Steldinger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Steldinger,

während der Inhaftierung ruht die gesetzliche Krankenversicherung. Für die gesundheitliche Versorgung während der Haft sind die Justizministerien der Länder zuständig. Diese haben das Äquivalenzprinzip zu beachten. Die Versorgung darf nicht schlechter sein als "draußen". Wie behandelt wird, steht im Ermessen im Arztes. Ich setze mich - extra- wie intramural -für einen Ausbau des Angebots an Substitutionsbehandlungen und Naloxonnotfallschulungen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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