Frage an Daniela Ludwig von Nico T. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Ludwig,
als politisch interessierter Bürger möchte ich von Ihnen wissen, weshalb die deutsche Drogenpolitik rechtlich und gesundheitlich gesehen nicht zwischen harten und weichen Drogen unterscheidet? Beispielsweise ist grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren beim Besitz geringer Mengen Drogen einzuleiten (Bundesländerunabhängig) und zwar unabhängig davon ob es sich um eine weiche Droge wie etwa Cannabis oder eine vermeintlich harte Droge wie etwa Kokain handelt. Ist es nicht viel sinnvoller ungleiches ungleich zu behandeln und etwa den Besitz geringer Mengen weicher Drogen zu tolerieren wie es etwa unsere niederländischen Nachbarn tun?
Diese wäre doch ein guter Kompromiss vorschlag gegenüber den Konsumenten und der anderen Hälfte der deutschen Bevölkerung der das ähnlich bewertet.
Meines Wissens nach haben unsere Nachbarn im Gegensatz zu Deutschland praktisch nicht mehr Konsumenten pro Kopf.
Meine letzte Frage bezieht sich auf den rechtlichen Aspekt. Wie wir u.a. aktuell in der jetzigen Corona Situation sehen konnten sind sie als Staat in der Beweispflicht wenn Sie die Rechte (z.B Freiheitsrechte) der Bürger einschränken. Wieso soll dies nicht für den Besitz geringer Mengen von z.B Cannabis gelten?
Das Beispiel Niederlande zeigt uns doch, dass mildere Mittel gibt und das selbe Ziel zu erreichen. Ist die rechtliche Gleichbehandlung von Cannabis von anderen illegalen Betäubungsmitteln daher nicht etwa verfassungswidrig?
Viele Grüße
Nico Tumpler
Sehr geehrter Herr Tumpler,
vielen Dank für Ihre Frage. Aber das Thema Cannabis habe ich bei abgeordnetenwatch bereits ausreichend und umfassend beantwortet. Sehen Sie mir bitte nach, dass ich auf Wiederholungen verzichten möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig