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Daniela Ludwig
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Frage von Nicolas N. •

Frage an Daniela Ludwig von Nicolas N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,

Im Artikel "Postdienstleister müssen unzustellbare Pakete bei der Polizei abliefern – wenn sie darin Drogen oder Waffen finden" des Businessinsider werden Sie mit folgender Aussage zitiert:
"Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!"
Da stellen sich mir folgende Fragen:
Ist dieses Zitat von Ihnen und sehen Sie es wirklich als Erfolg, wenn ein Paket mit illegalem Inhalt aufgefunden wird, dafür aber das Postgeheimnis aller Bundesbürger ohne Anwesenheit der Polizei oder einem richterlichen Beschluss verletzt wird?

Mit freundlichem Gruß
N. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nieschke,

die Sorge um das Postgeheimnis ist unbegründet. Es bleibt selbstverständlich auch nach Änderung des Postgesetzes gewahrt. Es geht bei der Novelle darum, dass bereits defekte Pakete, in denen Waffen bzw. Drogen oder andere illegale Gegenstände sichtbar werden, den Behörden zu melden sind. Gemeint sind aufgeplatzte oder zerrissene Pakete. Niemand wird verpflichtet Postsendungen zu öffnen, auch dann nicht, wenn ein Verdacht besteht.
In den vergangenen Jahren haben Postdienstleister vermehrt Drogen in beschädigten oder unzustellbaren Paketen gefunden. Darauf reagiert die Gesetzesänderung und stellt klar, wie damit rechtssicher umzugehen ist. Das Gesetz greift nicht nur, wenn Drogen gefunden werden, sondern etwa auch bei Sprengstoff oder Waffen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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