Frage an Daniela Ludwig von Georg R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ludwig,
wie ich mitbekommen habe, sollen künftig Postsendungen auf Verdacht geöffnet und überprüft werden, um Drogen- und Waffendelikten besser auf den Grund zu gehen.
Was ich mich hierbei frage, warum und ob so ein Eingreifen in die persönlichen Rechte nötig ist. Wenn Sie schon gegen diese Kriminalität vorgehen wollen, wäre es nicht besser woanders anzufangen?
Auch finde ich es als Bürger verwerflich, dass man den schweren und teureren Weg gehen möchte, aber das dringt zu Ihnen sowieso nicht durch.
Nichtsdestotrotz würde ich mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
G. R.
Sehr geehrter Herr Ruschel,
bei der verabschiedeten Postgesetz-Novelle geht es darum, dass bereits defekte Pakete, in denen Waffen bzw. Drogen oder andere illegale Gegenstände sichtbar werden, den Behörden zu melden sind. Gemeint sind aufgeplatzte oder zerrissene Pakete. Niemand wird verpflichtet Postsendungen zu öffnen, auch dann nicht, wenn ein Verdacht besteht.
In den vergangenen Jahren haben Postdienstleister vermehrt Drogen in beschädigten oder unzustellbaren Paketen gefunden. Darauf reagiert die Gesetzesänderung und stellt klar, wie damit rechtssicher umzugehen ist. Das Gesetz greift nicht nur, wenn Drogen gefunden werden, sondern etwa auch bei Sprengstoff oder Waffen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig