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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Peter E. •

Frage an Daniela Ludwig von Peter E. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Ludwig,
Rastafaris können in Deutschland für die Ausübung ihrer Religion strafrechtlich belangt werden und müssen teilweise sogar mit Gefängnisstrafen rechnen.
In der Kirche wurde mir in meiner Jugend bereits mit 14 Wein verabreicht, was gesetzlich kein Problem darstellt. Die Rastafaris beziehen sich ebenfalls auf die Bibel. Unter anderem auf Genesis 1, 12. Dies ist nur einer von vielen Versen, auf die Rastafaris sich beziehen.
Wie rechtfertigen Sie diese offensichtliche Ungleichbehandlung der beiden Religionen? Wieso darf die Kirche viel zu jungen Menschen eine harte Droge verabreichen, während Rastafaris eine weiche Droge nichtmal für den zeremoniellen Eigenbedarf besitzen dürfen? Wie ist dies mit Artikel 4 gg vereinbar?
Wie ist dies mit Artikel 3 Absatz 3 GG vereinbar?
Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen.
Grüße

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ehrlich,

sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen keine inhaltliche Antwort gebe, aber der Sinn und Zweck Ihrer Frage erschließt sich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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