Frage an Daniela Ludwig von Nico T. bezüglich Gesundheit
Grüßgott Frau Ludwig,
Ich möchte von ihnen folgendes wissen.
Bin generell an größtmöglicher Aufklärung beim Thema Drogen (wie auch Sie) interessiert.
wenn Sie Jugendliche effektiv vor Cannabis schützen möchten, so wie Sie meinen vorzugeben.
Warum wird Cannabis nicht ins Jugendschutz gesetz aufgenommen und geregelt (so wie etwa Tabak ) und befindet immer noch im BtMG ?
Unser Erfahrung in Deutschland zeigt ja unbestritten, dass das Jugendschutzgesetz ein viel effektiveren Beitrag zum Jugendschutz leistet als das BtMG.
Dies sieht u.a daran, dass der Tabak und Alkoholkonsum lt. ihres Drogen-und Suchtberichts in den letzten Jahren erfreulicherweise gesunken ist.
Der Cannabiskonsum ist in den letzten 9 Jahren auch bei Jugendlichen angestiegen (lt. des o.g Berichts). Dies ist mit Sicherheit auch zurück zu führen, dass Cannabis im BtMG und nicht im Jugendschutzgesetz geregelt ist, wie können Sie dies als Drogenbeauftragte verantworten?
Eine Aufklärung bei Jugendlichen kann so niemals auf Augenhöhe stattfinden.
Wie kommen Sie auf die Annahme, dass Jugendliche bei Aufklärungsgesprächen zu dem Thema ehrlich sind wenn Sie dann offensichtlich im Gegenzug selbst verübte Straftaten (hierfür reicht ja der Besitz des Stoffs) einräumen müssen. In der Gefahr, dass sie dann noch von ihrer Lehrkraft bzw. Schule angezeigt werden.
Viele Grüße
N. T.
Sehr geehrter Herr Tumpler,
der Schutzzweck der Normen ist unterschiedlich. Die Einordnung in das jeweilige Gesetz folgt dem jeweiligen Schutzzweck.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig