Frage an Daniela Ludwig von Oliver G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
kürzlich erfuhr ich, dass der Staat unsere Bier- und Weinfeste nicht nur als Kulturgut betrachtet, sondern auch unmittelbar als Akteur auf dem Markt agiert.
Rothaus aus Baden-Württemberg, Weihenstephan und Hofbräu aus Bayern sind die Brauereien, die in Staatsbesitz sind mit zusammen 400 Beschäftigten und einem Umsatz von ca. 165 Mio. Euro. Hinzu unzählige Staatsweingüter. Der Anteil am Biermarkt ist mit 1% natürlich sehr klein, das sollte man dazu sagen.
Dennoch: Alkohol ist unbestritten eine Droge und - sagen Sie selbst - gefährlich. Trotzdem verdient genau der Staat mit der Alkoholproduktion Geld, der andere Drogen wie Cannabis bei Strafe verbietet, von dem selbst Sie sagen, dass die Gesundheitsgefahr sich überwiegend auf ganz junge Menschen konzentriert.
Daher meine Fragen:
1. Sehen Sie einen Interessenkonflikt zwischen gesundheitspolitischen Zielen einer möglichst wenig Drogen gebrauchenden Gesellschaft und der aktiven Partizipation des Staates am Drogengesamtmarkt?
2. Unterstützt die CSU eine besonders strikte Haltung gegenüber illegalen Drogen, weil zwei der der staatlichen Brauereien in Bayern liegen und Bayern daher besonders von der staatlichen Beteiligung am Biermarkt profitiert?
3. Würden Sie zustimmen, wenn man forderte, der Staat solle sich aus dem Bier- und Weinmarkt als Produzent zurückziehen? Finden Sie, dass der selbe Staat, der einerseits Drogen verbietet, nicht an anderen Drogen direkt verdienen sollte?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Sehr geehrter Herr Gottwald,
ja, es ist nicht sonderlich einleuchtend, dass der Staat aus Gründen des Gesundheitsschutzes auf der einen Seite vor den Folgen von Alkoholmissbrauch warnt, auf der anderen Seite gleichzeitig als Anbieter dieser Produkte auftritt. Einen Interessenkonflikt sehe ich hier durchaus.
Bei Frage zwei erschließt sich der Zusammenhang nicht.
Bei Frage drei stellt sich die Grundsatzfrage, warum sich der Staat überhaupt an Unternehmen beteiligen soll und wenn ja, an welchen. Ich glaube auch nicht, dass die öffentliche Hand zwingend auf Beteiligungen an Weingütern angewiesen ist. Wenn sich einzelne Landesregierungen dennoch dazu entschließen, steht dies ihnen natürlich frei.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig