Frage an Daniela Ludwig von Holger W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
Patienten, die mit dem Wirkstoff Burprenorphin substituiert werden und diesen im Laufe ihrer Behandlung reduzieren möchten, stehen vor folgendem Problem: Für den Zweck der Substitution zugelassene Präperate (z.B. Subutex) gibt es in der geringsten Dosierung nur zu Einheiten mit je 0,4 mg. Das ist für viele Patienten zu hoch, um damit am Ende gezielt und langsam ausschleichen zu können. Es gibt auf dem Markt geringerdosierte Medikamente (z.B. Temgesic 0,2mg) , aber diese sind ausschließlich für die Schmerztherapie zugelassen und nicht verschreibungsfähig für Substitutionspatienten - bei identischem Wirkstoff!
Was diese Patienten bräuchten, existiert also bereits. Der Gesetzgeber verbietet es den behandelnden Ärzten aber, Temgesic für die Substitution einzusetzen. Gleichzeitig verpflichtet er die Pharmahersteller aber nicht, geringerdosierte Einheiten zum Ausschleichen aus der Substitutionsbehandlung bereitzustellen. So verbleiben viele Patienten über Jahre und Jahrzehnte in der Substitution. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein!
Warum können Ärzte ihren Patienten z.B. Temgesic nicht "offlabel" verschreiben, wenn die Dosierung geringer ist, als beim aktuell verschriebenen Präparat.
Warum werden Hersteller nicht verpflichtet, kleinere Dosiseinheiten für die Therapie bereitzustellen, wenn sie diese nicht freiwillig anbieten? (Idealerweise mit 0,1mg Einheiten)
Ich würde mich freuen, wenn Sie, Frau Ludwig, sich für diese oft wenig beachtete Patientengruppe einsetzen und Regelungen auf den Weg bringen, die den Ärzten und Patienten mehr Möglichkeiten in der Substitutionsbehandlung - und deren Beendigung! - verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen,
H. W.
Sehr geehrter Herr Wohlleben,
ein Schwerpunkt meiner Amtszeit ist die Sicherung der bedarfsgerechten Versorgung von Substitutionspatienten. Es ist mir ein großes Anliegen, dass diese wichtige etablierte Behandlung allen zur Verfügung steht, die sie benötigen. Ich möchte, dass diese Menschen die Chance erhalten, sich gesundheitlich zu stabilisieren und ihnen ermöglicht wird, einen strukturieren Alltag zu erleben. Im Frühjahr haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit per Eilverordnung viel dafür getan, die Substitutionsbehandlung auch in der Coronakrise zu gewährleisten.
Das Thema Off-Label-Use hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Er hat einen Weg eröffnet, in engen Grenzen einen Off-Label-Use als GKV-Leistung zu ermöglichen. Zur fachlich-wissenschaftlichen Beurteilung dieser Thematik werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Expertengruppen eingesetzt, die ihren Sitz beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt die Expertengruppen mit der Bewertung des Wissensstandes zum Off-Label-Use einzelner Wirkstoffe bzw. Arzneimittel. Mit einem entsprechenden Beschluss nimmt der G-BA den Wirkstoff dann in die Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie auf, je nach Ergebnis als verordnungsfähig (Teil A der Anlage) oder als nicht verordnungsfähig (Teil B).
Mein Ziel ist es, die Substitutionsbehandlung fit für die Zukunft zu machen. Daher freue ich mich über Anregungen zur Verbesserung der Substitutionsbehandlung und ihrer Rahmenbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig