Frage an Daniela Ludwig von Marlon A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ludwig,
Ende Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Verbot für geschäftsmäßige Sterbehilfe zu kippen. Ich zitiere aus der offiziellen Begründung des Urteils:
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben."
"Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren."
Nun zu meinen Fragen an Sie als Drogenbeauftragte der Bundesregierung:
1. Inwiefern ist es mit dem Recht auf persönliche Autonomie vereinbar, den Besitz und damit in der Praxis ebenso den Konsum von Drogen staatlich zu unterbinden?
2. Erkennen Sie selbst einen Eingriff des Staates in die persönlichen Freiheitsrechte des Grundgesetzes durch die staatliche Unterbindung von Drogenbesitz/-konsum?
3. Sehen Sie es als Aufgabe eines demokratischen Staates wie der Bundesrepublik Deutschland, ein größtmögliches Maß an individueller Freiheit zu gewährleisten, insofern die Freiheit der Einen nicht die Freiheit Anderer einschränkt?
4. Ist der Konsum von aktuell illegalen Drogen eines Einzelnen eine Bedrohung für die individuelle Freiheit Anderer?
Mich beschäftigen diese Fragen nicht als aktiver oder potentieller Konsument von zu diesem Zeitpunkt illegalen Drogen, sondern aus der Überzeugung heraus, dass eine Demokratie nur unter der Voraussetzung größtmöglicher persönlicher Autonomie funktionieren kann.
Ich danke für ihre Zeit,
mit freundlichen Grüßen,
M. A.