Frage an Daniela Ludwig von Maximilian H. bezüglich Recht
In ihrer Antwort vom 13.07.2020 an Herrn Schmitz schrieben sie wie folgt:
"In ihrer Drogenpolitik setzt die Bundesregierung auf die bewährten Säulen:
1. Prävention
2. Beratung- und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg
3. Maßnahmen zur Schadensreduzierung
4. Repression"
-Zitat Ende-
die ersten 3 genannten Punkte sind mir hier völlig schlüssig, nur das mit der Repression machte mich etwas stutzig. Hier mal die offizielle Duden Definition dazu:
"Repression
[gewaltsame] Unterdrückung von Kritik, Widerstand, politischen Bewegungen, individueller Entfaltung, individuellen Bedürfnissen"
Falls dies einer der Grundsäulen der Drogenpolitik des Bundes ist, wie lässt sich das dann mit demokratischen Grundwerten wie freie Meinungs- und Kritikäußerungen vereinbaren? Wenn von vornerein zu Drogenthemen direkt abgeblockt wird, anstatt sich sachlich und inhaltlich mal mit dem Thema näher zu beschäftigen, woher nehmen sie dann ihre Kriterien nach denen sie Handeln und Arbeiten?
Und eine zweite Frage hätte ich noch:
Arbeiten Sie mit irgendeiner wissenschaftlichen Behörde/Universität zusammen? Also worauf basieren ihre Entscheidungen/Erkenntnisse? Welche wissenschaftlichen Grundlage haben Sie hier zur Verfügung, um Entscheidungen treffen zu können?
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Maximilian Hansmann