Frage an Daniela Ludwig von Georg T.
Was halten Sie vom Doppelresidenzmodell als Regelfall für Kinder getrennter Eltern?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn Eltern sich nach einer Trennung einigen und kooperieren können und auch das Kind eine paritätische Betreuungszeit wünscht, ist ein sogenanntes Doppelresidenzmodell eine mögliche Lösung. Dies funktioniert aber nur, wenn gemeinschaftliche Regeln und zuverlässige Absprachen möglich sind und dem Kind eine konstante Lebenssituation bei beiden Eltern geboten wird - dann hat es auch Vorteile bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In hochstrittigen Fällen, in denen Eltern sich trotz Mediationsbemühungen und trotz intensiver Beratung nicht einigen können und nicht einmal ein Minimum an Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft besteht, muss im Einzelfall geprüft werden, ob es zum Wohle des jeweiligen Kind ist, wenn ein paritätisches Modell gerichtlich angeordnet wird. Insofern befürworte ich weiterhin die bestehende Einzelfallprüfung, anstatt ein Modell verpflichtend festzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB