Frage an Daniela Ludwig von Benjamin S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ludwig,
sicherlich sind Sie als Drogenbeauftragte und diplomierte Juristin über den Beschluss des Richters Andreas Müller und dem Amtsgericht Bernau bei Berlin im Bilde.
Hier für alle Leser dieser Frage die nicht im Bilde sind, der Link zu dem Originaldokument auf der Webseite des Gerichts: http://www.ag-bernau.brandenburg.de/media_fast/4190/Vorlagebeschluss%20vom%2020.04.2020%20-%20anonymisiert%20-.16675354.pdf
Da Sie gesellschaftlich mindestens zwei verschiedene Rollen einnehmen die von dem Beschluss tangiert sind, habe ich mir zwei Fragen gestellt, die ich gerne an Sie weiterleiten möchte:
1. Wie beurteilen Sie rein als Juristin die Verfassungsmäßigkeit des Verbotes?
2. Welche Gefahren sehen Sie als Drogenbeauftragte, sollte das Verbot als verfassungswidrig eingestuft werden?
Freundliche Grüße
Benjamin Stockhecke
Sehr geehrter Herr Stockhecke,
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Spekulationen über den Ausgang des Verfahrens halte ich nicht für zielführend.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig