Frage an Daniela Ludwig von Dieter H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
was halten sie von einer Vereinheitlichung der geringen Menge Cannabis, bis zu der ein Verfahren eingestellt werden kann? Fals Sie dies befürworten, wie hoch würden Sie dann diese Menge ansetzen? Würde Sie hier eine Grenze setzen bis zu der eingestellt werden muss und eine zweite bis zu der eingestellt werden kann? Was halten halten Sie von einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit? Fals Sie dies befürworten, welche Menge würden Sie hier ansetzen?
Sehr geehrter Herr Helmrich,
die Bundesländer gehen uneinheitlich mit Obergrenzen des Eigenbedarfs um. In Bayern und den meisten anderen Bundesländern ist eine Verfahrenseinstellung bis 6 Gramm möglich. In Berlin liegt die Einstellungsgrenze bei bis zu 15 Gramm. Eine Vereinheitlichung wäre wünschenswert.
Es gibt bereits Länder, die Cannabis bereits als Ordnungswidrigkeit einstufen und mit einem entsprechenden Ordnungsgeld ahnden. Das finde ich sehr interessant. Die Frage bei einer Herabstufung von Strafbarkeit zu Ordnungswidrigkeit ist immer, welchen Zweck man damit verfolgt. Bei einem entsprechend hohen Bußgeld ist die Abschreckung vermutlich nachhaltiger, als bei einer Strafbarkeit, bei der jeder Konsument von vornherein weiß, dass das Verfahren eingestellt und damit ohne Konsequenzen bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig