Frage an Daniela Ludwig von Timothy N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
Ich habe mehrere Fragen an sie.
1. Sie behaupten in einem Gespräch mit DpolG Bayern https://www.youtube.com/watch?v=Hu6eAhtD_Mg&feature=youtu.be&t=38. Das man es einerseits mit Kriminellen und anderer seit's mit Süchtigen zu tun hat.
Meine Frage: gibt es ihrer Meinung nach nur Süchtige und/oder Kriminelle Cannabis Nutzer und daher keine normalen Bürger die verantwortungsvoll damit umgehen?
2. In diesem Video https://youtu.be/Hu6eAhtD_Mg
behaupten sie, sie hätten Rückmeldungen aus Niederlanden und anderen Ländern bekommen und es hieße "unisono" man hätte sich vergaloppiert.
Habe sie dafür Quellen und Belege? Wer dies Behauptet hat und auf welcher Datengrundlage.
Denn wenn man recherchiert geht in Länder in denen Cannabis legal erhältlich ist der Konsum unter Jugendlichen Zurück https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/cannabis-legalisierung-usa-1.4516024
Und die Bevölkerung sieht die Legalisierung merheitlich als erfolg. https://blogs.taz.de/drogerie/2020/04/29/cannabislegalisierung-erfolg-oder-misserfolg/comment-page-1/
3.ein Argument für das Cannabis Verbot ist, es würde das Fasche Signal senden Cannabis zu Legalisieren/Regulieren. Nun hat der Wissenschaftliche Diesnt des Bundestages erarbeitet das das Verbot KEINE Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten hat. https://www.bundestag.de/resource/blob/675688/4ba9aed6de8e9633685a1cdc2d823525/WD-9-072-19-pdf-data.pdf
Wie rechtfertigen sie nun das Verbot, da es doch jegliche Prävention, Aufklärung und Harmreducktion untergräbt. Und dazu keine Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten hat. Das Verbot Funktioniert also demnach nicht. Welchen nutzen hat das Verbot dann?
4.Wie Sie sicherlich wissen hat Richter Andreas Müller das Cannabisverbot erneut zur Vorlage Beim Bundesverfassunggericht gebracht.
https://hanfverband.de/files/vorlagebeschluss_20_04_2020_amtsgericht_bernau.pdf
Ich würde sie bitten sich den Normenkontrollantrag durchzulesen und Stellung als Drogenbeauftragte und als Juristin dazu zu nehmen. Besonders interessiert mich die Verhältnismäßigkeit im Bezug auf Art2GG.
MfG
Zu 1. Ich bin sehr froh, dass es in unserem Land sehr viele normale Bürgerinnen und Bürger gibt.
Zu 2. Ja
Zu 3. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Zusammenfassung der Rechtslage zu Cannabis in unterschiedlichen Ländern erstellt. Der Bericht setzt dabei Entkriminalisierung mit Legalisierung gleich. Eine Untersuchung zum Konsumverhalten beinhaltet er nicht.
Zu 4. Die rechtliche Prüfung überlasse ich dem Gericht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig