Frage an Daniela Ludwig von Pater A. bezüglich Verbraucherschutz
Von 1919 bis 1939 gab es das Alkohol-Prohibitions-Gesetz.
Das Alkohol-Prohibitions-Gesetz wurde 1939 in das Hanf-Prohibitions-Gesetz umgewidmet!
Warum gilt dieses Gesetz bis Heute noch?
Und warum gelten weitere über 70 Gesetze aus der Zeit von 1933 bis 1945 bis Heute?
Sehr geehrter Herr Isidor,
unser Bürgerliches Gesetzbuch ist am 1.1.1900 in Kraft getreten und gilt bis heute mit Anpassungen fort.
Unser Fahrerlaubnisrecht stammt aus dem Jahr 1909 mit dem „Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“. Mit dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung von 1935 wurde die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger vorgeschrieben. Dieses Gesetz ging später in das Schornsteinfegergesetz über. Viele Gesetze in Deutschland haben ihre Grundlage in den vergangenen Jahrzehnten und manchmal auch Jahrhunderten. Sie werden immer an die sich verändernden Umstände und Entwicklungen angepasst. Der Rechtsgedanke bleibt – soweit weiterhin die Notwendigkeit der Regelung gesehen wird – erhalten. Vermutlich werden wir auch noch in 100 Jahren Gesetze haben, deren Ursprung auf unsere heutige Zeit zurückgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig