Frage an Daniela Ludwig von Karsten E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Ludwig,
Erst einmal danke für die recht kurze Antwort, in der Sie mir leider keine Quellen nennen. Hier ein Urteil aus 2011 zur Besitzmenge in den Niederlanden:
https://www.cannabis-clubs.de/niederlande-fuenf-pflanzen-straffrei-04-05-2011
Demnach sind 5 Pflanzen straffrei + Erntemenge, was mehr als ihre 5g Angabe in ihrer Antwort zu meiner letzten Frage sind.
Das Urteil ist im Link enthalten.
Z. B. Wurde in Südafrika, Mexiko und Italien ebenfalls ähnlich geurteilt.
Sind Ihnen dieses Urteile bekannt?
Und wenn ja, wieso werden diese Informationen nicht im Diskurs genannt? Oder nur ausschnittweise geteilt wenn es die eigene Argumente untermauern und sonst verschwiegen?
Wollten Sie sich nicht unvoreingenommenen mit dem Thema beschäftigen? Den Eindruck erweckt Ihr Verhalten mir gegenüber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
K. E.
Sehr geehrter Herr Eberling,
seien Sie versichert, dass ich mich auch über die Rechtsprechung regelmäßig auf dem Laufenden halte.
Sie werden aber sicher verstehen, dass dazu nicht jedes Urteil aus Mexiko oder Südafrika gehört.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig