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Daniela Ludwig
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Frage von Jana G. •

Frage an Daniela Ludwig von Jana G. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Ludwig,

in einer vorherhigen Frage gehen Sie auf die Besitzmengen in den Niederlanden und Belgien ein (Zitat):,, Auch von einer unverhältnismäßigen Verfolgung von Konsumenten kann in Deutschland nicht die Rede sein. Die Ausarbeitung hält fest, dass in Deutschland die geringe Menge, bis zu dieser von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann, derzeit zwischen und 6 und 15 Gramm liegt. In Belgien und in den Niederlangen ist, wie in Deutschland, der Besitz und Konsum sämtlicher Drogen gesetzlich verboten. Die Grenze bis zu der von einer Strafverfolgung abgesehen wird, liegt in Belgien bei 3 Gramm in den Niederladen bei 5 Gramm, also unter der Ermessensgrenze in Deutschland. Insoweit darf man sich schon fragen, wieso von den Cannabisbefürwortern hier mit zweierlei Maß gerechnet wird.,,

Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht 1994 angeordnet, dass Eigenverbrauch nicht verfolgt werden soll und es wird dennoch oft Verfolgt obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hier andere Ergebnisse liefert.

Zum anderen stimmen die Mengen nicht, Seit 1976 wird der Besitz von 30 Gramm Cannabis toleriert (nicht verfolgt) in den Niederlanden.

In Belgien wurde der Besitz von 3 Gramm Entkriminalisiert.

Mir fällt des öfteren auf, dass solche ,,Informationen,, von Ihnen gestreut werden, dass sind um es direkt zu sagen, Fake News.
Beabsichtigt oder Unbeabsichtigt dahin gestellt.
Warum geht man mit dem Thema nicht offen und ehrlich mit den Bürgern um?
Warum wird man in seiner persönlichen Freiheitsentfaltung verfolgt und ausgegrenzt, obwohl man einen harmloseren Stoff als Alkohol konsumiert (Cannabis wurde bereits zu Zeiten der Germanen in Deutschland konsumiert, auch ein Kulturgut (Knaster) und Psychoserisiken, Abhänigkeit, Lethatliät etc. ist bei Alkohol höher).

Ich möchte gerne Sachlich mit Ihnen über diese Fragen diskutieren, es ist kein Angriff auf Ihre Person, allerdings verstehe ich in vielen Fällen diese Doppelmoral nicht.

Mit freundlichen Grüßen

J. G. .(Eingliederungshilfe in Tagesstätten mit Suchtgeschädigten)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Gladi,

in Ihrer Frage unterstellen Sie mir Doppelmoral und die Verbreitung von Fake News. Gleichzeitig möchten Sie sachlich mit mir diskutieren. Kann es sein, dass da irgendetwas nicht zusammenpasst?

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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