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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Franz K. •

Frage an Daniela Ludwig von Franz K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1. Werden Sie die Einrichtung einer sogenannten »Europäischen Friedensfazilität« zur Finanzierung von Militäreinsätzen sowie der Ausbildung und Aufrüstung von Streitkräften in Drittstaaten ablehnen?

Werden Sie in dem Fall, dass Deutschland der »Europäischen Friedensfazilität« zustimmt ...

2 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Waffen, Munition und anderer Kampfausrüstung durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?

3 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?

4 ... darauf bestehen, dass die Nutzung der »Friedensfazilität« nicht den Prinzipien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten widersprechen darf?

5 ... sich für eine effektive parlamentarische Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der »Friedensfazilität« einsetzen?

6 ... sich für eine effektive Vor-Ort-Kontrolle des Endverbleibs aller im Rahmen der »Friedensfazilität« gelieferten Rüstungsgüter und eine konsequente Ahndung von Verstößen einsetzen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Fragen hinsichtlich der geplanten Europäischen Friedensfazilität (European Peace Facility, EPF). Dieses soll den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (2021-2027) durch ein außerbudgetäres Instrument für Ausgaben ergänzen.
Grundsätzlich befürworte ich die EPF, denn die EU unterstützt damit den weiteren Aufbau effektiver, transparenter Sicherheitskräfte, die unter Beachtung des humanitären Völkerrechts sowie menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards verantwortungsvoll agieren können.
Die genaue Ausgestaltung der EPF wird derzeit im Rat der EU verhandelt.
Die Bundesregierung setzt sich dabei für eine verantwortungsvolle Anwendung der Möglichkeiten des neuen Instruments ein.
Ich kann Ihnen aber heute schon versichern, dass sofern im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen der EPF die Ausfuhr von Gütern vorgesehen ist, die der Rüstungsexportkontrolle unterliegen, die nationalen Rechtsvorschriften des ausführenden Staates und der Gemeinsame Standpunkt der EU unverändert zur Anwendung kommen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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