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Daniela Ludwig
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Frage von Sonja von P. •

Frage an Daniela Ludwig von Sonja von P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Ich schreibe meine Facharbeit über gentechnischen Anbau im LK Rosenheim und finde es erstaunlich wie sehr dieses Thema vertuscht wird. Warum gibt es keine Kontaktadressen zu derartigen Betrieben und warum wird dies der Öffentlichkeit vorenthalten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau von Possel,

die Aussage, dass das Thema Gentechnik „vertuscht“ würde, ist nicht korrekt. Bei der Novellierung des Gentechnikrechts wird darauf geachtet, dass die Transparenz gewährleistet bleibt. Im öffentlichen Standortregister wird auch in Zukunft das genaue Grundstück des Anbaus bzw. der Freisetzung angegeben. Damit ist gewährleistet, dass auch weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger mit einem berechtigten Interesse Auskunft über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in der Nähe ihrer Grundstücke erhalten. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Verpflichtung der Anbauer, ihre Nachbarn rechtzeitig schriftlich über den geplanten Anbau zu informieren und eventuelle Einwendungen oder Hinweise Betroffener zu berücksichtigen.

Leider kam es in der Vergangenheit immer wieder zu illegalen Feldzerstörungen (wie zuletzt vorige Woche) durch militante Gentechnikgegner. Eine solche, in höchstem Maße undemokratische „Selbstjustiz“, kann vom Staat nicht geduldet werden. Die Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Forscher stehen ebenso unter dem Schutz des Staates.

Bei den Feldzerstörungen, die rechtlich als Eigentumsdelikte zu werten sind, wurden zum Teil auch wertvolle Versuchsanordnungen von Forschungsinstituten zerstört, die gerade der Sicherheitsforschung bei der Gentechnik dienten und die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen untersuchen sollten.

Es ist daher auch die Aufgabe der Politik, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit einerseits und den Belangen der Landwirte und der Forscher andererseits herzustellen. Zur Vermeidung von solchen Feldzerstörungen sind die Informationen zu den Anbauorten daher nur berechtigten Interessenten zugänglich. Übrigens eine Praxis, die Sie beispielsweise auch beim Grundbuch und dem Handelsregister finden und die sich auch dort seit Jahrzehnten bewährt hat. Von einer „Vertuschung“ kann daher keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Raab, MdB

Ps.: Sollten Sie noch weitere Frage haben, so wenden Sie sich doch direkt an mich. Die nötigen Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.daniela-raab.de

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