Frage an Daniela Ludwig von Tina H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ludwig,
am kommenden Donnerstag wird abgestimmt im Bundestag wegen des Organspendegesetzes.
Wie wollen Sie abstimmen? Sie sind Mitglied der christlichen Partei. Die beiden Kirchen in Deutschland votieren dagegen.
Es kann doch nicht sein, dass in so einer Frage der Staat Druck/Zwang ausüben darf! Wer spenden will, kann dies freiwillig tun - nicht anders.
Der Hirntod gilt nicht als erwiesen. Sie haben ein "C" in Ihrer Parteizugehörigkeit. Wie wollen Sie das vertreten. Bei Gott ist niemand tot. Gerade nicht im christlichen Glauben - also, wie kann man dann nach dem irdischen Ableben für eine "Zerfledderung des Körpers" votieren?
Begründen Sie mir bitte Ihr Votum!
Freundliche Grüße
T. H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Organspende. Dazu habe ich bei Abgeordnetenwatch meine Position schon dargestellt und werde diese bis zur Abstimmung am Donnerstag auch nicht ändern.
Aber gerne erläutere ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal meine Beweggründe.
Ich persönlich war von Beginn der Diskussion an eine Befürworterin der „Widerspruchslösung“, denn in Deutschland warten derzeit viel zu viele Menschen auf ein Spenderorgan und zahlreiche Patienten sterben leider viel zu früh, bevor sie die Chance auf eine lebensrettende Transplantation erhalten.
Insbesondere diesen ca. 10.000 todkranken Menschen, die auf ein Spenderorgan angewiesen sind, um weiterleben zu können, wollen wir wieder mehr Hoffnung geben und dafür bedarf es einer grundlegenden Reform. Wo sich andere wegducken und die Augen verschließen, übernimmt die unionsgeführte Bundesregierung Verantwortung und das auch in so emotional wie ethisch kontrovers diskutierten und ebenso lebenswichtigen Fragen wie die Organspende eine ist.
Leider haben die Kampagnen, die Öffentlichkeit für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren, in den vergangenen Jahren nicht die Erfolge gebracht, die wir uns erhofft haben.
Ich sehe mich in erster Linie dem christlichen Menschenbild verpflichtet und das bedeutet für mich: Der Schutz des Lebens hat oberste Priorität.
Die doppelte Widerspruchslösung hat folgende Kernpunkte, die mich klar überzeugen und die für meine persönliche Entscheidung eine wichtige Rolle spielen werden:
Es wird niemandem etwas aufgezwungen, sondern jeder Bürger über 18 Jahre kann sich dafür entscheiden, ob er Organspender sein will oder nicht. Wenn er nach mehrmaliger Information – und da sehe ich mich ganz bei Ihnen, dass diese sehr umfangreich sein muss - keinen Widerspruch geleistet hat, wird er als Spender registriert.
Das bundesweite Register ist jederzeit einsehbar und kann vom Betroffenen selbst bearbeitet und gelöscht werden. Auch ein Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt ist dabei jederzeit möglich. Zusätzlich werden die Angehörigen vor einer möglichen Organentnahme befragt, ob evtl. doch ein gegenteiliger Wille des Verstorbenen bekannt ist.
Auch wenn ich Sie vielleicht nicht von meiner Meinung überzeugen konnte, so hoffe ich doch, dass ich Ihnen zumindest meine Entscheidung für die Widerspruchslösung verdeutlichen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB